Umzugsleistung Erweiterungsneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 0060-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistung Erweiterungsneubau
Umzugsleistung Erweiterungsneubau
Kiel
Die zu erbringenden Umzugsleistungen beinhalten:
- Umzug von Büroarbeitsplätzen inkl. Mobiliar, IT und Schrankinhalten und
Arbeitsmitteln
- Umzug von Laboreinrichtungen inkl. Laborgeräte, Versuchsaufbauten,
Verbrauchsmaterialien und Gefahrstoffen
- Umzug von Bibliotheks- und Archivbeständen
- Entsorgung von nicht mehr benötigtem Mobiliar und sonstigen
Einrichtungsgegenständen
Information zu den Ausführungsfristen:
Die Durchführung der Umzüge soll im vierten Quartal 2022 beginnen und wird nach aktueller Planung je nach Baufortschritt in zwei Etappen:
A: KW 49 in 2022 bis KW 9 in 2023 - Büroarbeitsplätze und Bibliothek nach ENB Turm 1 bis 3
B: KW 9 in 2023 bis KW 22 in 2023 - Labor und Forschungseinheiten nach ENB Turm 4 bis 5
Die tatsächliche Gliederung der Umzugsabläufe wird in enger Abstimmung zwischen dem AG und AN erfolgen.
Der genaue Starttermin der einzelnen Umzugsstepps werden dem Auftragnehmer spätestens 29 Kalendertage vor dem Umzugsbeginn bekannt gegeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:
- Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich
bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten)
- Erklärung Unterauftragnehmer (Formblatt)
- Erklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt)
- Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket -RUS-Sanktionen
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen.
- Eigenerklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei
Jahren insgesamt Beschäftigten, die Anzahl seiner Führungskräfte sowie
die Anzahl der sonstigen Angestellten hervorgeht
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen und
konkret aufgeteilt auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart
jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Umsatz
bezüglich der Leistungsart muss dabei aus Umzugsleistung generiert worden
sein.
- Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen.
- Angabe mind. einer Referenz inkl. der entsprechenden Spezifikationen
- Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 für das
Umweltmanagement in der letzten Fassung bzw. der Fassung zum Zeitpunkt der
Zertifizierung.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusatzinformationen:
Alle Zusatzinformationen (Hinweise, Bewerber- bzw.
Bieterfragen) zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form über
tender24.de mit angemessener Frist, bis spätestens
25.08.2022, an das GEOMAR zu richten. Dabei muss das
GEOMAR die Möglichkeit haben, die Fragen rechtzeitig vor
Ablauf der Angebotsfrist beantworten zu können, damit alle
Bieter die Möglichkeit haben vor Ablauf der Angebotsfrist die
Informationen zu erhalten. Alle rechtzeitig angeforderten
Zusatzinformationen werden analog zu den Vergabeunterlagen
der Ausschreibung eingestellt.
Ortsbesichtigung:
Zu diesem Verfahren besteht die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist freiwillig. Die Bieter werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nachteile, die für sie im Falle der Auftragserteilung entstehen, die durch die Ortsbesichtigung hätten vermieden werden können, selbst zu tragen haben. Daher wird den Bietern angeraten eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren.
Um eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren, senden Sie uns eine Nachricht über Tender24.de mit Ihrem Wunschtermin. Ortsbesichtigungen können
für den Zeitraum vom 15.08.2022 bis 19.08.2022 vereinbart werden. Eine vorherige Anmeldung bzw. Vereinbarung ist zwingend erforderlich und erfolgt durch kontaktieren des Einkaufs über Tender24.de. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist unzulässig. Der Treffpunkt wird nach Anmeldung an den entsprechenden Bieter bekannt gegeben.
Die Teilnahme wird durch eine Unterschrift des Bieters bestätigt.
Während der Besichtigung sind keine Fragen zugelassen. Diese sind schriftlich über Tender24. de und innerhalb der Bewerber- bzw. Bieterfragenfrist an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134
GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein
Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind
Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der
vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der
Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.