SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE44 Heizungsinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: VE44
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE44 Heizungsinstallation
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE44 Heizungsinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fachklassentrakt-Ca. 4.000 m² Fußbodenheizung VZ15 bis VZ40 einschl. Wärmedämmung-Ca. 4.000 m Anbindeleitungen für FB Heizung-Ca. 22 St. Verteilerschränke bis zu 12 Heizkreise-Ca. 1.100 m Stahlrohr geschweißt, DN 15 bis DN 80, einschl. Wärmedämmung Gemeinschaftsschule-Ca. 4.000 m² Fußbodenheizung VZ15 bis VZ25 einschl. Wärmedämmung-Ca. 4.000 m Anbindeleitungen für FB Heizung-Ca. 24 St. Verteilerschränke bis zu 12 Heizkreise-Ca. 1.600 m Stahlrohr geschweißt, DN 15 bis DN 80, einschl. Wärmedämmung Sporthalle-Ca. 500 m² Fußbodenheizung VZ15 bis VZ25 einschl. Wärmedämmung-Ca. 600 m Anbindeleitungen für FB Heizung-Ca. 9 St. Verteilerschränke bis zu 12 Heizkreise-Ca. 900 m Stahlrohr geschweißt, DN 15 bis DN 80, einschl. Wärmedämmung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.