Lieferung von Erdgas für kommunale Einrichtungen der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. Referenznummer der Bekanntmachung: 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißwasser
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weisswasser.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pwclegal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für kommunale Einrichtungen der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L.
Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. beabsichtigt, die Lieferung von Erdgas im Lieferzeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2025 im offenen Verfahren zu vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los (7 Abnahmestellen mit ca. 1,3 GWh p/a).
Die Abnahmestellen sind der Datei "Lieferstellenliste" (Anlage LB 2) zu entnehmen.
Gebiet der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. 02943 Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. Die Abnahmestellen befinden sich alle in 02943 Weißwasser. Die genauen Anschriften sind der Datei "Lieferstellenliste" (Anlage LB 2) zu entnehmen.
Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. beabsichtigt, die Lieferung von Erdgas im Lieferzeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2025 im offenen Verfahren zu vergeben.
Erfasst sind 7 Abnahmestellen. Es handelt sich hier um kommunale Einrichtungen der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. Der Gasbedarf beträgt voraussichtlich 1,3 GWh p/a.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage II) verwiesen.
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 3 Monate; in nicht beglaubigter Kopie); bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung über den Umsatz (brutto) vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils EUR 5 Mio. (jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres).
- Falls eine Versicherung derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters in Textform, dass er im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils EUR 5 Mio. (jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres) abschließen wird und die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter im Auftragsfall bereit ist.
- Vorlage einer Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation und /oder das Zahlungsverhalten des Bieters. Diese hat die Erklärung der Bank, mit der der Bieter im Schwerpunkt verkehrt, zu enthalten, wonach aus Sicht der Bank keine Gründe vorliegen, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zum Bieter aus Bonitätsgründen abzuraten wäre. Die vorzulegende Erklärung der Bank darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Nachweis zum Qualitätsmanagement (unbeglaubigte Kopie) oder eine eigene Beschreibung, durch die der Bieter (oder ggf. ein Vorleister, Unterauftragnehmer, o. Ä.) erklärt, welche Qualitätsmanagementmaßnahmen während der Auftragsausführung angewendet werden.
- Nennung von Aufträgen zur Gaslieferung an Auftraggeber (insbesondere öffentliche Auftraggeber) in vergleichbarer Größenordnung mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (Referenzen), mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform (www.dtvp.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Deutsche Vergabeplattform (www.dtvp.de) zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8LRTM2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Frist und Präklusionsregelungen des Nachprüfungsantrags sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Im Folgenden wird dessen Wortlaut wiedergegeben:
§ 160 Abs. 3 GWB:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."