Feuerwehrfahrzeuge für öffentliche Auftraggeber
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeuge für öffentliche Auftraggeber
Feuerwehrfahrzeuge für öffentliche Auftraggeber:
- Kauf und Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges Mittleren Löschfahrzeuges samt Beladung für die Gemeinde Hamdorf
- Kauf und Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges Gerätewagen Nachschub für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Fahrgestell für ein Mittleres Löschfahrzeug für die Gemeinde Hamdorf
Gemeinde Hamdorf
Fahrgestell für ein Mittleres Löschfahrzeug für die Gemeinde Hamdorf.
Die Angabe unter "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" ist kein Ausschlusskriterium. Mit dem Angebot ist die tatsächliche Lieferzeit anzugeben.
Fahrzeugaufbau für ein Mittleres Löschfahrzeug für die Gemeinde Hamdorf
Gemeinde Hamdorf
Fahrzeugaufbau für ein Mittleres Löschfahrzeug für die Gemeinde Hamdorf.
Die Angabe unter "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" ist kein Ausschlusskriterium. Mit dem Angebot ist die tatsächliche Lieferzeit anzugeben.
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Mittleres Löschfahrzeug für die Gemeinde Hamdorf
Gemeinde Hamdorf
Feuerwehrtechnische Beladung für ein Mittleres Löschfahrzeug für die Gemeinde Hamdorf.
Die Angabe unter "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" ist kein Ausschlusskriterium. Mit dem Angebot ist die tatsächliche Lieferzeit anzugeben.
Gerätewagen Nachschub für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gerätewagen Nachschub für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Die Angabe unter "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" ist kein Ausschlusskriterium. Mit dem Angebot ist die tatsächliche Lieferzeit anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsätze der letzten drei Jahre (2019 - 2021).
2. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
3. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten)
4. Erklärung (Formblatt) über maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 – 2021) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist , für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer anfordern. Diese ist dann binnen 6 Tagen der GMSH zu übersenden.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur
Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet,
bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das
bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form
über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während
des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund
weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de
für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit
der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr
möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und
Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 16. Sep. 2021 an die GMSH, z. H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fragen-Antwortenkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt)
2. Darstellung und Prospektmaterial der angebotenen Artikel, die Gegenstand der Vergabe sind (Fahrgestell, Aufbau, Abrollbehälter)
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Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]