Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge Referenznummer der Bekanntmachung: 22 205 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]314
Fax: [gelöscht]314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge
Der Landkreis Bautzen als Auftraggeber beabsichtigt die Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in ein Objekt in 02625 Bautzen, OT Burk, An den Steinbrüchen 8 im Rahmen eines Vergabeverfahrens an fachkundige und leistungsfähige Auftragnehmer zu vergeben.
Bautzen, DE
Unterbringung der aufzunehmenden Personen:
(1) Die aufzunehmenden Personen sind vom AN in der vom AG genutzten Gemeinschaftsunterkunft in 02625 Bautzen, OT Burk entsprechend den im Freistaat Sachsen geltenden rechtlichen Regelungen unterzubringen.
(2) Der Landkreis Bautzen stellt dem AN die in Pkt. I.3.1 genannte Liegenschaft zur Verfügung.
(3) Vom AN sind alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um eine gesicherte Leistungsaufnahme ab dem 01.11.2022 zu gewährleisten. Es sind insbesondere alle vorbereitenden Maßnahmen zur Herrichtung und Einrichtung der vorgesehenen Gemeinschaftsunterkunft so rechtzeitig abzuschließen, dass die Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01.11.2022 für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.
(4) Der AG ist gegenüber dem AN weisungsbefugt über alle Sachverhalte, die seine Aufgaben als untere Unterbringungsbehörde betreffen. Den Weisungen des AG ist unverzüglich Folge zu leisten. Der AG und andere zuständige Behörden haben das Recht während der üblichen Arbeitszeit Kontrollen in der Gemeinschaftsunterkunft durchzuführen.
(5) Vom AN ist eine Heimordnung zu erlassen. Die Heimordnung ist auf jeder Etage gut sichtbar und mindestens in deutscher, englischer, französischer, arabischer und russischer Sprache auszuhängen. Am Tag der Ankunft ist jeder aufzunehmenden Person ein Exemplar der Heimordnung, wenn möglich in der jeweiligen Landessprache, gegen Unterschriftsleistung auszuhändigen.
Angaben zu der Gemeinschaftsunterkunft:
(1) Die vom AG zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsunterkunft wurde in den vergangenen Jahren bereits als Notunterkunft zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern genutzt.
(2) Die Gemeinschaftsunterkunft wird eine Kapazität von ca. 200 Plätzen haben und vorgesehen für die Unterbringung von Familien, einzelnen Frauen und Männern.
Bauliche Angaben, Mindestempfehlungen, Größe und Ausstattung:
(1) Die Gemeinschaftsunterkunft wird an den AN in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, der den jeweils geltenden bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
(2) Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen.
(3) Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VwV Unterbringung aus. Dazu zählen unter anderem pro Person:
• Separate Schlafgelegenheit einschließlich Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken
• abschließbarer Schrank oder ein Schrankteil
• ein Tischplatz mit Sitzgelegenheit
• eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern
• Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere Geschirr, Besteck, Töpfe sowie Bettwäsche und Handtücher in ausreichender Zahl
Es soll pro Unterbringungszimmer ein Abfalleimer zur Verfügung stehen und notwendiges Reinigungsgerät vorhanden sein.
(4) In Abhängigkeit von den Außentemperaturen, aber mindestens vom 01.10. bis zum 30.04. (Heizperiode) hat der AN für ausreichende Beheizung zu sorgen.
(5) Sofern erforderlich, sind Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben durchzuführen.
(6) Die Unterhaltung bzw. Einrichtung einer zentralen Fernsehanlage (Kabel oder Satellit) geht auf den AN über.
Sicherheitsmaßnahmen:
(1) Die Gemeinschaftsunterkunft muss durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen und gegen Angriff von außen geschützt sein. Die Gemeinschaftsunterkunft muss während der üblichen Bürozeiten (täglich mindestens 8 Stunden) durch einen Beschäftigten des AN ständig besetzt sein.
(2) Der AN hat durch einen Wachdienst, der außerhalb der Anwesenheit des Heim- bzw. Betreuungspersonals auch nachts und an den Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr anwesend ist, die Bewachung zu sichern. Die Bewachung ist Bestandteil der Leistungen des AN. Der Wachdienst hat den Anforderungen der Bewachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu entsprechen. Ein schlüssiges Sicherheitskonzept ist bei Angebotsabgabe mit vorzulegen.
Betreibung:
(1) Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN ein Heimleiter einzusetzen. Dieser soll über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer leitenden Funktion einer sozialen Einrichtung/ Unternehmen verfügen.
(2) Zusätzlich sind zwei Veraltungsmitarbeiter einzusetzen. Für die technische Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereiches ist kein Hausmeister einzusetzen.
(3) Die Betreuung der untergebrachten Personen beinhaltet folgende Aufgaben:
• Ermöglichung einer sinnvollen Beschäftigung der Heimbewohner durch Bereitstellung von Räumlichkeiten (Raum für Kinderbeschäftigung, Raum für Veranstaltungen, Sportraum, Gebetsraum etc.) und Freiflächen (Kinderspielplatz, Sportflächen, Sitzgelegenheiten, Raucherinsel etc.) innerhalb und außerhalb des Heimes und Unterstützung bei der Organisation dieser Beschäftigung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Vereinen und nach Abstimmung mit dem Landkreis,
• Mithilfe bei der Organisation und Durchführung von Sprachunterricht
• Krisenintervention
• Vorbereitung und Unterstützung eines reibungslosen Überganges in eine dezentrale Unterbringung (Umzug in eine Wohnung), insbesondere bei anerkannten Asylbewerbern
• tägliche Anwesenheitskontrolle
• Enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Sachgebietes Integration des Ausländeramtes sowie mit den Flüchtlingssozialarbeitern des Quartierbüros.
• Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, u.a. zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung. Unter dem Begriff „Arbeitsgelegenheiten“ zählen in Einrichtungen i. S. d. § 44 des Asylgesetzes jegliche Tätigkeiten, welche Bezug zur Unterhaltsverpflichtung der Länder nach § 44 Abs. 1 AsylG haben, z.B. Hauswirtschaft (Hausmeisterhilfe, Reinigungsarbeiten), Verwaltung der Einrichtung (einfache Büroarbeiten, Kleiderkammer) sowie Begleitung und Unterstützung von Mitbewohnern (Sprachmittlertätigkeiten, Hausaufgabenbetreuung).
Die Aufwandsentschädigung beträgt 1,05 € je Stunde und wird von der Institution übernommen, die die Arbeitsgelegenheit bereitstellt – in diesem Fall der Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft selbst.
Der Nachweis über die ausgeübten Tätigkeiten und die jeweiligen Teilnehmer sind dem AG unaufgefordert monatlich vorzulegen.
(4) Der AN verpflichtet sich mit vom Landkreis zu benennen Bewohnern, die während des Unterbringungszeitraumes einen Status als Anerkannte Asylberechtigte erhalten und demzufolge Sozialleistungen beziehen, private Nutzungsverträge zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft abzuschließen. Diese Nutzungsverträge sind auf 4 Wochen zu begrenzen. Der Personenkreis der anerkannten Asylbewerber wird bei der vereinbarten Aufnahmekapazität nicht berücksichtigt.
(+ Option jährliche Verlängerung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AN sollte mehrjährige Erfahrung bei der Betreibung von Wohn-/Sammelunterkünften (z.B. Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber) mit einer vergleichbaren Größe wie das hier ausgeschriebene Objekt vorweisen können. Als Nachweis darüber sollen Referenzschreiben (max. 3) von Vertragspartnern den Angebotsunterlagen beigefüget werden welche den Vertragspartner, Ort, Unterbringungszahl und Ort des Objektes sowie besondere Referenzen bei der Betreibung und Betreuung des AN benennen.
Es sind alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um eine gesicherte Leistungsaufnahme ab dem 01.11.2022 für zunächst 4 Jahre Laufzeit zu gewährleisten: u. a. betrifft das die Kosten der Ausstattung der Unterbringungs- und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VwV-Unterbringung, die Tragung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie das Tragen eigener Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung).
Durch den AN muss geeignetes Personal eingesetzt werden. Die Eignung und Qualifikation ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de