Neubau des Schöpfwerks Brunsbüttel-Süd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eg-westholstein.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Schöpfwerks Brunsbüttel-Süd
Der Auftrag betrifft die Generalplanungsleistungen für den Neubau des Schöpfwerks Brunsbüttel-Süd, bestehend aus den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie weiterer Besonderer Leistungen
25541 Brunsbüttel
Nach der Laufzeit des Schöpfwerkes von ca. 50 Jahren, der zwischenzeitlichen Erweiterung des Einzugsgebietes und im Hinblick auf die zukünftige Deichverstärkung wird ein Neubau des Schöpfwerkes favorisiert. Aufgrund der in einer ersten überschlägigen Kostenschätzung ermittelten Herstellungskosten von ca. 15 Mio. EUR netto handelt es sich dabei um ein europaweites Verfahren.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur".
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestens 5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und sonstige Schäden),
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
4. Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...
1. Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich Beschäftigten,
2. Eigenerklärung über die Durchführung von max. 5 vergleichbaren Aufträgen in den vergangenen 5 Kalenderjahren (2017 -2021)...
Es sind mind. zwei vergleichbare Aufträge gem. Ziff. 2 nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447771476 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.