Rahmenvereinbarung „IT-Unterstützung & Beratung“ für die IFB Hamburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung „IT-Unterstützung & Beratung“ für die IFB Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg) sucht max. zwei Dienstleister für die Erbringung von IT-Unterstützungs- & Beratungsleistungen.
Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg) ist die Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkte der Fördertätigkeit sind der soziale Wohnungsbau, Klima- und Umweltschutz, Wirtschafts- und Innovationsförderung.
Die IFB Hamburg verfügt über eine Erlaubnis gem. § 32 KWG zum Betreiben sämtlicher Bankgeschäfte. Sie unterliegt damit den einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften und Meldepflichten für Kreditinstitute vergleichbarer Größe (MaRisk, BAIT u. a.).
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der Nachweis einer umfassenden und langjährigen Expertise im Betrieb von Netzwerken und Client-Server-Systemen sowie der in der IFB eingesetzten Produkte.
Hierfür benötigt die IFB die Größe Ihres für die ausgeschriebenen Aufgaben zur Verfügung stehenden Teams, Ihren Status bei gängigen Herstellern von Hard- und Software (z. B. bei Avaya / Extreme Networks, Baramundi, Debian, Dell, DeviceLock, F-Secure, Macmon Dokusnap, Microsoft, Ricoh, Veeam, VMware, u. a.) sowie die entsprechenden Zertifizierungen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter*innen.
Erfahrungen im Umfeld von Banken oder öffentlich-rechtlichen Unternehmen sind gefordert und müssen durch Benennung entsprechender Referenzen belegt werden.
Konkret ausgeschrieben werden Unterstützungsleistungen aus den vorgenannten Themenfeldern in den folgenden drei Bereichen:
a) Unterstützung beim Betrieb, Administrationsunterstützung sowie Notfall-Support
b) IT-Beratungsleistungen und Projektunterstützung
c) Projektumsetzung und Betrieb ausgewählter Komponenten
.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Rahmenvertragspartnern geschlossen. Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgende Höchstmengen für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit und mögliche Verlängerungsoptionen) ermittelt:
Senior Consultant: 440 Personentage.
Consultant: 200 Personentage.
Hilfskraft: 200 Personentage.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Bei einem Minderbedarf gegenüber den geschätzten Personentagen dürfen der IFB Hamburg während der Laufzeit des Vertrages keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die benötigten Unterstützungsleistungen werden unter Berücksichtigung der Qualifikation und Verfügbarkeit im Wege eines Mini-Wettbewerbes abgerufen.
Die IFB behält sich die Option vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Weitere Eignungskriterien" max. 1000 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV abgeschlossen wurden.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019- 2021).
4. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Referenzleistungen (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr), unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse (mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019-2021).
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Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Rahmenvertragspartner geschlossen. Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstmengen, siehe Ziffer: II.2.4 Beschreibung der Beschaffung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 08. September 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die fünf ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 01. November 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
5. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio:
Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung.
6. Inhaltlicher Aufbau der Teilnahmeunterlagen.
7. Etablierung des Unternehmens:
Um einen vollumfänglichen Überblick über das Dienstleistungsunternehmen und seine Positionierung am Markt zu gewinnen, ist es dem AG wichtig, das Unternehmen im Gesamtkontext zum Markt einschätzen zu können (Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, Ausfallwahrscheinlichkeit, Risikoeinschätzung, ...).
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden hinsichtlich der Positionierung des Dienstleisters im Dientsleistungsmarkt gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft:
- Umfang,
- Art und Inhalt sowie,
- Bezug (Relevanz)
des Leistungsportfolios zum Ausschreibungsgegenstand.
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Präsentationen finden voraussichtlich in der 48. KW 2022 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]