mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m Referenznummer der Bekanntmachung: 1222907-U41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E43612551
Abschnitt II: Gegenstand
mobiles Probenahmesystem für Grundwasser in Teufen bis 350 m
Es ist ein System zu liefern, welches die Probenahme an täglich wechselnden Messstellen (GWBM) mit Ausbaudurchmessern von ≥ 5´´ und Grundwasserflurabständen bis 230 m bei Pumpteufen bis 350 m gewährleistet. Das System soll mit möglichst nur 2 Arbeitnehmern bedienbar sein und den Ein- bzw. Ausbau der Pumpanlage in die GWBM in jeweils maximal 45 min ermöglichen. Am Standort Königstein sind bereits ein anhängerbasiertes sowie ein LKW-basiertes System zur Beprobung tiefer Pegel im Einsatz. Bei der neu zu liefernden Anlage ist im Sinne der einfacheren und schnelleren Handhabung bei Ein- und Ausbau der Pumpe auf ein Zwei-Winden-System zu orientieren.
Alle Komponenten der Anlage sollen auf einem Fahrzeug installiert sein, dessen Gesamthöhe 3,90 m nicht übersteigt. Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle mit dem Probenmaterial in Kontakt kommenden Materialien zur Grundwasserprobenahme geeignet sind, d.h. dessen Beschaffenheit nicht signifikant verändern.
01824 Königstein
Das Basisfahrzeug ist vom Auftragnehmer als Beprobungsanlage mit zusätzlicher Laborfunktion zu projektieren und entsprechend der funktionalen und konstruktiven Beschreibung zu gestalten, mit technischen Geräten bzw. Einzelkomponenten (wie beispielsweise Pumpe, Steigleitungssystem, Faltkran, Steuereinrichtung) für die geforderten Funktionen auszurüsten und einsatzbereit mit den für das Betreiben notwendigen Unterlagen als fahrbare, mobile Beprobungsanlage für tiefe GWBM an den Auftraggeber zu übergeben. Die Bedienmannschaft ist am Lieferort einzuweisen. Der Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Pumpensystems ist am Lieferort an einer durch den Auftraggeber ausgewählten am Einsatzort Königstein befindlichen GWBM zu erbringen.
Das mobile Probenahmesystem muss folgende Teilkomponenten enthalten:
- Grundfahrzeug mit Kofferaufbau
- Labor- und Arbeitsraum
- Probenahmesystem
- Schutz- und Sicherheitsausrüstung, Elektroinstallation
Vor Fertigungsbeginn ist die Werksplanung dem Auftraggeber in Papierform und in digitaler Form im Format „.pdf“ vorzulegen. Nach Bestätigung dieser Unterlage erfolgt die Freigabe zur Fertigung und Lieferung.
Das voll ausgestattete mobile Probenahmesystem muss von einer autorisierten Prüforganisation abgenommen werden (TÜV/DEKRA).
Die Amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-…) des Fahrzeugs erfolgt durch den Auftragnehmer.
Das Fahrzeug ist voll aufgetankt zu übergeben.
Nach der Übergabe erfolgt ein Funktionstest beim Auftraggeber über die Dauer einer Arbeitsschicht mit gleichzeitiger Einweisung des Bedienpersonals.
Die Lieferung hat zum frühestmöglichen Termin zu erfolgen (geplant bis zum 31.12.2023).
Mit dem Angebot sind verbindliche Liefertermine für die Übergabe der Werksplanung und des umgebauten Fahrzeugs abzugeben (Anzahl Kalenderwochen ab Beauftragung / Freigabe Werksplanung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Dabei ist mindestens eine Referenz aus den letzten 10 Jahren beizubringen, welche sich auf die Herstellung einer mobilen Anlage zur tiefen Pumpprobenahme mit einer Förderhöhe (Flurabstand) von mehr als 100 m bezieht.
Weiterhin sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen, welche sich auf Schlüsselkomponenten des Systems, wie Steuerungselektronik und spezielle Windensysteme o. ä. beziehen sowie Erfahrungen im Bereich der Grundwasserprobenahme unter den Anforderungen der Umweltüberwachung dokumentieren.
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.