Kauf und Lieferung von Bäckereiartikeln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Bäckereiartikeln
Kauf und Lieferung von lagerfähigen Bäckereiartikeln für die Bäckerei der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Bei den Bäckereiartikeln handelt es sich insbesondere um loses Mehl, Fette, Öle und sonstige Bäckereiartikel.
Mehle und Schrote
Neumünster
Lieferung von
- Weizenmehl Type 550 (ca. 90.000 kg pro Jahr, lose für Silo, Lieferintervall 14tägig)
- Roggenmehl Type 1150 (ca.19.000 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
- Roggenvollkornschrot grob (ca. 18.750 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
- Roggenvollkornschrot mittel (ca. 6.750 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
- Roggenvollkornschrot Flocken (ca. 1.000 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)
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Der Angebotspreis ist als Festpreis inkl. aller Nebenkosten wie z.B. Frachtkosten usw., anzugeben. Die Preisbindung gilt für 2 Jahre. Bei Anschlussverträgen sind die Preise neu festzusetzen.
Mehr- oder Minderbedarf: Die in dem Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind nach bestem Wissen und Gewissen geschätzte Mengen und stellen insofern lediglich Richtwerte für die Kalkulation der Anbieter dar. Die tatsächliche Liefermenge kann von der geschätzten Menge abweichen (Mengen über- bzw. -unterschreitung). Aus einem Mehr- oder Minderbedarf gegenüber den Angaben dürfen dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages keine zusätzlichen Kosten bzw. Abnahmeverpflichtungen entstehen.
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Höchstmenge:
Auf den oben dargestellten Lieferumfang wird ein Sicherheitspuffer von 20% draufgeschlagen. Lieferumfang plus Sicherheitspuffer ergibt die Höchstmenge.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Bäckereiprodukte
Neumünster
Lieferung von
- Sultanien, Auslese Medium (ca. 2.800 kg pro Jahr im 14 kg Karton)
- Sahnebutterstange EG Butter (ca. 1.000 kg pro Jahr im 10 kg Karton)
- Spezial Backhefe zum Auflösen (ca. 3.750 kg im 25 kg Sack)
- Rapsöl 100% pflanzlich (ca. 1.500 l pro Jahr im 10 l Kanister)
- Sprühtrennmittel für Keg Sprühsystem (ca. 600 l im 30 l Fass)
- Weißbrotbackmittel mit Buttermilch zur Herstellung von Weißbrot (ca. 450 kg im 25 kg Sack)
- Buttermilchpulver (ca. 450 kg im 25 kg Sack)
- Sonnenblumenkerne geschält (ca. 907 kg pro Jahr im 22,68 kg Sack)
- Kürbiskerne Shine Skin (ca. 450 kg pro Jahr im 25 kg Sack)
- Pastenförmiges Spezialbackmittel zur Frischhaltung von Backwaren (ca. 225 kg im 9 kg Eimer)
- Marzipanrohmasse MO (ca. 438 kg im 12,5 kg Karton)
- Haselnussgries (ca. 125 kg im 12,5 kg Karton)
- Malzextrakt zur Herstellung von Weizenkleingebäck und Schrotbrot (ca. 315 kg im 15 kg Kanister)
- Sesam geschält (ca. 454 kg im 22,68 kg Sack)
- Schneidöl für Teigmaschinen harzfrei, Lebensmittelgeeignet (ca. 200 l im 10 l Kanister)
- Kartoffelflocken (ca. 250 kg im 25 kg Sack)
- Brötchenbackmittel für Weizen- und rustikales Kleingebäck. Für die direkte Führung, Gärunterbrechung, Gärverzögerung und gefrostete Teiglinge mit langer Lagerzeit (ca. 250 kg im 25 kg Sack)
- Großblatthaferflocken (ca. 875 kg im 25 kg Sack)
- Weizenkleber (ca. 250 kg im 12,5 kg Sack)
- Convenienceprodukt zur Herstellung von Muffins und Blechkuchen (ca. 250 kg im 10 kg Sack)
- Mohn-Grundstoff zur Herstellung von Mohnfüllungen (ca. 100 kg im 10 kg Karton)
- Mandeln, gehäutet, gestiftelt (ca. 188 kg im 12,5 kg Karton)
- Leinsamen (ca. 500 kg im 25 kg Sack)
- Röstzwiebeln (ca. 200 kg im 10 kg Karton)
- Dunstsauerkirschen (ca. 306 kg/l 4.250 g/ml Dosen)
- Backtrennpapier 57x78 cm (ca. 8.000 Stk im 1.000 VE Karton)
- Dekorsüßpuder zum Besieben und Bestäuben. Für eine gut haftende, flächendeckende Oberfläche, die wederdurchfeuchtet noch durchfettet (ca. 100 kg im 10 kg Sack)
- Backmischung aus Glukose-Fruktosesirup, Orangen-Zitronen und Cedernfruchtschalen, 3 mm gewürfelt (ca.150 kg im 15 kg Karton)
- Teigsäuerungsmittel zur Herstellung von Roggen/Roggenmischbrot Säuregrad 400 (ca. 125 kg im 25 kg Sack)
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Der Angebotspreis ist als Festpreis inkl. aller Nebenkosten wie z.B. Frachtkosten usw., anzugeben. Die Preisbindung gilt für 2 Jahre. Bei Anschlussverträgen sind die Preise neu festzusetzen.
Mehr- oder Minderbedarf: Die in dem Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind nach bestem Wissen und Gewissen geschätzte Mengen und stellen insofern lediglich Richtwerte für die Kalkulation der Anbieter dar. Die tatsächliche Liefermenge kann von der geschätzten Menge abweichen (Mengen über- bzw. -unterschreitung). Aus einem Mehr- oder Minderbedarf gegenüber den Angaben dürfen dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages keine zusätzlichen Kosten bzw. Abnahmeverpflichtungen entstehen.
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Höchstmenge:
Auf den oben dargestellten Lieferumfang wird ein Sicherheitspuffer von 20% draufgeschlagen. Lieferumfang plus Sicherheitspuffer ergibt die Höchstmenge.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mehle und Schrote
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kropp
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24848
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bäckereiprodukte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kropp
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24848
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]