Neubau Dreifeldsporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_L-2022-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-meissen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182352e0f48-4a18591ea32a42e1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182352e0f48-4a18591ea32a42e1
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dreifeldsporthalle
Neubau Dreifeldsporthalle - Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021, LPH 2-9
Für die Schulstandorte im Stadtgebiet fehlen zum Teil ausreichende Sportmöglichkeiten. Bei der Erweiterung des Gymnasiums "Franziskaneum" auf dem Ratsweinberg von 4 auf 6 Züge je Klassenstufe verschärfte sich dieses Problem der Unterversorgung, so dass die Neuschaffung von Hallensport-flächen unabwendbar ist. Benötigt und geplant wird eine Dreifeldsporthalle als Schulsport-halle, ergänzt um eine Gymnastikhalle, 150 Zuschauerplätze auf einer Tribüne sowie ein et-was großzügigeres Foyer mit Catering-Möglichkeit.
Nach einer Machbarkeitsstudie hat die Stadt Meißen am Fuß des Ludwig-Richter-Berges/Ratsweinberges an der Großenhainer Straße drei Grundstücke erworben, Flurstücke 178, 183/2 und den hinteren Teil von Fst. 185. Da die Grundstücksverhältnisse dennoch sehr be-engt und schwierig sind, hat die Stadt Meißen die Bebaubarkeit im Rahmen einer Vorpla-nung klären lassen. Dabei wurde auch in enger Abstimmung mit den Nutzern, besonders mit der Schulleitung des Gymnasiums und den betroffenen Fachlehrern, das Raumpro-gramm und der Vorentwurf abgestimmt. Der Standort wird aus dreierlei Gründen grund-sätzlich als geeignet eingeschätzt: Zum einen ist er fußläufig problemlos vom Standort des Gymnasiums auf der Bergkuppe in ca. 3 Minuten erreichbar, zum anderen wird ein städte-baulicher Missstand beseitigt und durch die starke Hanglage und Straßenneigung ver-schwindet die große ungegliederte Baumasse stadtverträglich teilweise im Gelände. Der dritte Vorteil ist die sehr verkehrsgünstige Lage.
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe des Busbahnhofes und des Park-and-Ride-Parkplatzes, so dass die Schüler, aber auch die Freizeitsportler den ÖPNV, aber am Abend auch die Parkplätze gut nutzen können. Der Bahnhof liegt daneben in Sichtweite.
Technische und berufliche Leistungen gesamt 30,00 %
1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist - Wichtung 10,00 %
-Mitarbeiterzahl < 3 = 1 Punkt
- Mitarbeiterzahl ab 3 = 3 Punkte
- Mitarbeiterzahl ab 5 = 5 Punkte
2) Darstellung eines Organigramms des geplanten Projektteams
(Angaben zu Namen, Berufsbezeichnung, Berufserfahrung, voraussichtliche Projektposition) - Wichtung 20,00 %
- Organigramm nicht vorhanden = 0 Punkte
- Organigramm mit 2 von 4 Angaben vorhanden = 3 Punkte
- Organigramm mit vollständigen Angaben = 5 Punkte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gesamt 10,00 %
1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz - Wichtung 10,00 %
- Umsatz < 280.000 € netto = 1 Punkt
- Umsatz ab 500.000 € netto = 3 Punkte
- Umsatz ab 900.000 € netto = 5 Punkte
Fachliche Eignung - Referenzliste - Wichtung gesamt 60,00 %
1) Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 Wichtung pro Referenz: 20,00 %
Eine geeignete/ vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten der KG 200-600 mind. 2 € Mio netto
- Mindesthonorarzone III oder höher
- nachweislich erbrachte Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
- Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2021, Lph 2-8
- Projektfertigstellung zwischen 01.07.2012 - 30.06.2022 (bauordnungsrechtliche Abnahme)
- Vergleichbarkeit des Projektes - Sporthalle gem. 5100 BWK
Auswahlkriterien:
Projektfertigstellungszeitpunkt/Inbetriebnahme (bauordnungsrechtliche Abnahme) 10,00 %
- bis 30.06.2012 = 0 Punkte
- nach 01.07.2012 = 1 Punkt
- nach 01.07.2014 = 2 Punkte
- nach 01.07.2015 = 3 Punkte
- nach 01.07.2016 = 4 Punkte
- nach 01.07.2017 = 5 Punkte
Projektbeschreibung 10,00 %
- keine Projektbeschreibung vorhanden = 0 Punkte
- verbale Beschreibung vorhanden, einschl. Projektbilder, Nennung Auftraggeber sowie Ansprechpartner = 3 Punkte
- verbale Beschreibung vorhanden, einschl. Projektbilder, Nennung Auftraggeber
sowie Ansprechpartner, Angabe Leistungsumfang sowie Angabe anrechenbarer
Herstellungskosten, Zeitraum = 5 Punkte
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten 10,00 %
- Höhe AHK KG 300/400 € netto < 2 Mio. = 0 Punkte
- Höhe AHK KG 300/400 € netto ab 2 Mio. = 1 Punkt
- Höhe AHK KG 300/400 € netto ab 2,5 Mio. = 3 Punkte
- Höhe AHK KG 300/400 € netto ab 3,5 Mio. = 5 Punkte
erbrachte Leistung: örtliche Bauüberwachung als BL 10,00 %
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
NUF gem. DIN 277 des Referenzprojektes 10,00 %
- bis 1.500 qm = 0 Punkte
- mind. 1.500 qm = 5 Punkte
Die Leistungsphasen der Planungsleistungen werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit in aussicht gestellter Investitions-/Fördermittel sowie positiver Grundsatzentscheidung zur Entwurfsplanung beauftragt.
Gegenstand der Beauftragung sind zunächst die Leistungsphasen 2 und 3 gem. HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (Projektleitung und Stellvertretung)
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR (Auswahlkriterien: siehe Pkt. II.2.9)
Auswahlkriterien: siehe Pkt. II.2.9
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungsund Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Informationen zum Verfahrensablauf:
Aus der Stufe 1 (Eignungsprüfung) qualifizieren sich die erstplatzierten Bewerber für die Stufe 2 (Bieterpräsentation/ Verhandlung). Übersteigt die Anzahl vergleichbar geeigneter Bewerber die zu vergebenden Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten Stelle einzureichen (in Textform über das AI Bietercockpit) ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich.
Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend
empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Bietersoftware - AI Bietercockpit (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen zum Vergabeverfahren durch Bewerber/ Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/ Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen endet am 23.08.2022, 12:00 Uhr.
Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bewerber-/ Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/ Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bewerber-/ Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/ Bieterinfos. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weis darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.