Generalplanung Grundschule Groß Wittensee Referenznummer der Bekanntmachung: Groß_Wittensee_Grundschule_GP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß Wittensee
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-huettener-berge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Grundschule Groß Wittensee
Die Auftraggeberin plant den Neubau einer Grundschule im Kirchhorster Weg in Groß Wittensee auf einem etwa 8800 qm großen Gelände. Das Gebäude soll auf einer Nettoraumfläche von insgesamt etwa 2000 qm Klassenräume, Fachräume für Kunst und Sachkunde, Foyer, Mensa und eine Sporthalle (Einfeldhalle mit Umkleiden und Geräteräumen) beherbergen.
Gegenstand der im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben. Sie umfassen als Generalplanung die Objektplanung Gebäude und Innenräume (diese nur ab Leistungsphase 3), ferner die Freianlagenplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Tragwerksplanung (jeweils alle Leistungsphasen) und zugehörige Beratungsleistungen in den Bereichen Bauphysik und Brandschutz.
Der Auftragsgegenstand wird in den Vergabeunterlagen näher konkretisiert.
Gemeinde Groß Wittensee Mühlenstr. 8 24361 Groß Wittensee
S. oben II.1.4.
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung, ausgehend von einem Leistungsbeginn Anfang November 2022 und einer Baufertigstellung, Abnahme und Abrechnung der Fördermittel bis (Mitte) Dezember 2024. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung während der typischerweise vierjährigen Gewährleistungsphase der Bauleistungen) wurde bei der obigen Angabe zur Vereinfachung außer Betracht gelassen, ist aber bei Abruf der entsprechenden Auftragsstufe zu erbringen.
AK 1: Qualität der Referenzen für Objektlplanung Gebäude und Innenräume gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (30 %),
AK 2: Qualität der Referenzen für Fachplanung Technische Ausrüstung HLS gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (20 %),
AK 3: Qualität der Referenzen für Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (10 %),
AK 4: Größe der festen Beschäftigtenzahl des für die Objektplanung Gebäude und Innenräume verantwortlichen Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
AK 5: Größe der festen Beschäftigtenzahl des für Fachplanung Technische Ausrüstung HLS verantwortlichen Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (10 %).
Die Bewertungsmethode ist in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Tz. 252 ff.) konkret erläutert.
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Fest beauftragt werden im Zuschlagsfall nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) des jeweiligen Leistungsbildes und die korrespondierenden Beratungsleistungen, die weiteren Leistungen stehen unter dem Vorbehalt des Abrufs durch die Gemeinde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EK-I. Wirksame Gründung:
EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
- PL1 Unternehmensprofil, Eintragung in Berufsregister,
- PL2 Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL3 Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung,
- PL4.1 Eigenerklärung Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
- PL4.2 Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
- PL5 Keine Insolvenz o. Ä.,
- PL6 Keine schweren Verfehlungen,
- PL7 Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,
- PL 8 Kein Bezug zu Russland.
Einzelheiten zu PL1 bis PL8 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Kriterien:
- EK-IV. Haftpflichtversicherung,
- EK-V. Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
- WL1: Haftpflichtversicherung,
- WL2: Gesamtumsatz.
Einzelheiten zu WL1 und WL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Zu EK-IV u. WL 1: Falls der bestehende Versicherungsschutz bei dem Unternehmen, welches Vertragspartner der Auftraggeberin werden soll (bei Bewerbergemeinschaft bei deren Mitgliedern) nicht für Personenschäden mindestens 1500000 EUR, für Sachschäden mindestens 500000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 300000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen (Deckungssummen bzw. Bestätigung sind Mindestanforderung).
Kriterien:
EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen zumindest in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur), Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung verfügen. Vergleichbar sind für das jeweilige Leistungsbild:
- Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) für Gebäude der öffentlichen Hand mit Publikumsverkehr (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten) oder Gebäude von vergleichbarer Komplexität der Anforderungen, die zumindest die Leistungen von der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 im Sinne von § 34 HOAI) bis zur Objektüberwachung (Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI) umfassen;
- Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für Gebäude mit Publikumsverkehr (wie Schulen oder Kindertagesstätten) oder Gebäude von vergleich-barer Komplexität) in den Bereichen HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) und ELT (Elektrik) sowie
- Planungsleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude mit Publikumsverkehr (wie Schulen oder Kindertagesstätten) oder Gebäude von vergleichbarer Komplexität).
Die Leistungen für das Referenzprojekt müssen zumindest teilweise innerhalb eines Referenzzeitraums von max. 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist liegen. Gewertet werden können nur bereits erbrachte Leistungen, es ist jedoch nicht zwingend, dass die Leistungen bereits vollständig abgeschlossen sind. Insbesondere bei den Leistungen der Objektüberwachung LPH 8 genügt hilfsweise, dass damit bereits begonnen wurde, das Referenzprojekt also im Bau ist.
EK-VII: Personalstärke: Hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1: Referenzliste
TL2: Angaben der Zahl der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren).
Bauvorlageberechtigung nach § 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt die Auftraggeberin unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig und über die spezielle Funktion der Plattform hierfür einzureichen.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX8RTD8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.