Teilrückbau der Erschütterungsmesstechnik sowie Vorhaltung, Kontrolle und Sicherung am Brückenbauwerk BW 46.1
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilrückbau der Erschütterungsmesstechnik sowie Vorhaltung, Kontrolle und Sicherung am Brückenbauwerk BW 46.1
Im Rahmen der zu errichtenden Bauwerke am "Harthkanal" (Hochwasserschutztor, Wirtschaftsbrücke Uferrundweg Zwenkauer See, Klappbrücke Uferrundweg Cospudener See, Kanaleinfahrt und Molen, Verbindungskanal, Trogbauwerk zur Kanalunterführung unter der Autobahnbrücke BAB 38, Düker für Steuerkabel, Wirtschaftswege) sind jegliche Gefährdungen bzw. Schäden für das tangierende Brückenbauwerk BW 46.1 einschließlich Autobahndamm BAB 38 auszuschließen. Die Überwachungen sollen auf den durch die MFPA aufgestellten Messsystemen und der dazu angeschafften Messgeräte aufbauen. Aufgrund einer längeren Pause ohne Bauarbeiten ist der Aufwand für die Überwachung des Brückenbauwerkes BW 46.1 weitgehend zu reduzieren. Es soll die Erschütterungsmesstechnik zurück gebaut und zum Wiederaufbau vorgehalten werden. Alle übrigen Messkomponenten sollen am Bauwerk verbleiben und mit minimalem Aufwand überwacht werden.
ehemaliger Tagebau Zwenkau
Die nach Einstellung der Bautätigkeiten am Harthkanal festgelegten Maßnahmen einer wirtschaftlichen Umgangsweise mit der zur geotechnischen Überwachung des Bauwerkes BW 46.1 installierten Messtechnik erfordern folgenden Handlungsbedarf:
* Rückbau der Erschütterungsmesstechnik und Einlagerung bei der MFPA
* Verbleib der übrigen Messtechnikkomponenten am Bauwerk und Kontrolle der
Funktionstüchtigkeit in einer Minimalvariante zur Sicherstellung einer bei Bedarf
schnellstmöglichen Wiederinbetriebnahme.
Es handelt sich bei den auszuführenden Leistungen um notwendige Schutzmaßnahmen der hochwertigen und sensiblen Messtechnik aufgrund der länger anhaltenden und nicht vorhersehbaren Weiterführung der Baumaßnahmen am Harthkanal.
Neuinstallation der Erschütterungsmesstechnik, Standby der Messtechnik für den Zeitraum 2023 - 2027, zusätzliche Kontrollen am Bauwerk für den Zeitraum 2023 - 2027, Versicherung der Messtechnik für den Zeitraum 2023 - 2027
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Beauftragung eines neuen AN besteht das Risiko, dass dieser nicht von der Autobahn GmbH (vorher LASuV) anerkannt wird, da die Autobahn GmbH dem Konzept eines neuen AN zustimmen muss respektive dieses freigeben muss. Eine Bewertung eines neuen Konzeptes zur Bauwerksüberwachung des Schwingungsverhaltens wäre durch einen Feldversuch zu belegen. Zudem wären erneute Umbauarbeiten am Bauwerk sowie ggf. die Neuanschaffung von Teilen der Messtechnik erforderlich. Die Auswertung, Interpretation und Handlungsempfehlungen der Messdaten sind abhängig von weiteren Einflussfaktoren des Bauwerkes selber und deren Gründung auf einer grundwassergesättigten Mischbodenkippe. Ein neues Messkonzept oder eine andere Interpretation der bisherigen Ergebnisse hat Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen zum Gesamtvorhaben Harthkanal. Das bisherige und nach wie vor gültige Messkonzept wurde von der MFPA erstellt und durch das LASuV mit zusätzlichen Randbedingungen (Überwachungszeitraum, Berücksichtigung der autarken Stromversorgung über den gesamten Überwachungszeitraum, statische Nachrechnung des Brückenbauwerkes zur Erlangung von Grenzwerten, Überwachung von Verformungsunterschieden im Fahrbahnübergang) belegt, die durch die MFPA einzuarbeiten und zu berücksichtigen waren. Dieses Konzept wurde im Zuge der erforderlichen Bauleistungen in den Jahren 2018 bis 2022 fortführt. Die Vergabe der Leistungen an einen Dritten würde somit Probleme bei der Fortführung des Konzeptes, dem Umgang mit der eingesetzten und bereits vorhandenen Messtechnik, der Übernahme, Verarbeitung und Interpretation der Messdaten, deren Auswertung sowie der Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH und somit auch komplexe Haftungsprobleme (Messtechnik – LMBV, Auswertung Dritter, Brückeneigentümer Autobahn GmbH) nach sich ziehen.
Zur Wahrung der Zustimmung des Baulastträgers der BAB 38 und der bislang gewonnenen Erfahrungswerte, zur Sicherung der Gerätetechnik im Eigentum der LMBV sowie als Grundlage für eine im Bedarfsfall vglw. zügige Wiederinbetriebnahme soll das Monitoringsystem teilweise zurückgebaut und das System in eine eingeschränkte Betriebsbereitschaft versetzt werden ("Standby" der Anlage). Die bisher ausschließlich durch die MFPA erbrachte messtechnische Überwachung des Bauwerkes bei allen bislang zum Gesamtvorhaben Harthkanal realisierten Baumaßnahmen, die dafür federführend durch die MFPA angeschafften Messgeräte und das darauf abgestellte ebenfalls durch die MFPA erstellte Überwachungskonzept wurde vom LASuV (jetzt Autobahn GmbH) bestätigt und besitzt somit Behördenakzeptanz.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller en geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv-einkauf.de