Teilrückbau der Erschütterungsmesstechnik sowie Vorhaltung, Kontrolle und Sicherung am Brückenbauwerk BW 46.1

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teilrückbau der Erschütterungsmesstechnik sowie Vorhaltung, Kontrolle und Sicherung am Brückenbauwerk BW 46.1

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der zu errichtenden Bauwerke am "Harthkanal" (Hochwasserschutztor, Wirtschaftsbrücke Uferrundweg Zwenkauer See, Klappbrücke Uferrundweg Cospudener See, Kanaleinfahrt und Molen, Verbindungskanal, Trogbauwerk zur Kanalunterführung unter der Autobahnbrücke BAB 38, Düker für Steuerkabel, Wirtschaftswege) sind jegliche Gefährdungen bzw. Schäden für das tangierende Brückenbauwerk BW 46.1 einschließlich Autobahndamm BAB 38 auszuschließen. Die Überwachungen sollen auf den durch die MFPA aufgestellten Messsystemen und der dazu angeschafften Messgeräte aufbauen. Aufgrund einer längeren Pause ohne Bauarbeiten ist der Aufwand für die Überwachung des Brückenbauwerkes BW 46.1 weitgehend zu reduzieren. Es soll die Erschütterungsmesstechnik zurück gebaut und zum Wiederaufbau vorgehalten werden. Alle übrigen Messkomponenten sollen am Bauwerk verbleiben und mit minimalem Aufwand überwacht werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 149 566.10 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

ehemaliger Tagebau Zwenkau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die nach Einstellung der Bautätigkeiten am Harthkanal festgelegten Maßnahmen einer wirtschaftlichen Umgangsweise mit der zur geotechnischen Überwachung des Bauwerkes BW 46.1 installierten Messtechnik erfordern folgenden Handlungsbedarf:

* Rückbau der Erschütterungsmesstechnik und Einlagerung bei der MFPA

* Verbleib der übrigen Messtechnikkomponenten am Bauwerk und Kontrolle der

Funktionstüchtigkeit in einer Minimalvariante zur Sicherstellung einer bei Bedarf

schnellstmöglichen Wiederinbetriebnahme.

Es handelt sich bei den auszuführenden Leistungen um notwendige Schutzmaßnahmen der hochwertigen und sensiblen Messtechnik aufgrund der länger anhaltenden und nicht vorhersehbaren Weiterführung der Baumaßnahmen am Harthkanal.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Neuinstallation der Erschütterungsmesstechnik, Standby der Messtechnik für den Zeitraum 2023 - 2027, zusätzliche Kontrollen am Bauwerk für den Zeitraum 2023 - 2027, Versicherung der Messtechnik für den Zeitraum 2023 - 2027

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Bei der Beauftragung eines neuen AN besteht das Risiko, dass dieser nicht von der Autobahn GmbH (vorher LASuV) anerkannt wird, da die Autobahn GmbH dem Konzept eines neuen AN zustimmen muss respektive dieses freigeben muss. Eine Bewertung eines neuen Konzeptes zur Bauwerksüberwachung des Schwingungsverhaltens wäre durch einen Feldversuch zu belegen. Zudem wären erneute Umbauarbeiten am Bauwerk sowie ggf. die Neuanschaffung von Teilen der Messtechnik erforderlich. Die Auswertung, Interpretation und Handlungsempfehlungen der Messdaten sind abhängig von weiteren Einflussfaktoren des Bauwerkes selber und deren Gründung auf einer grundwassergesättigten Mischbodenkippe. Ein neues Messkonzept oder eine andere Interpretation der bisherigen Ergebnisse hat Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen zum Gesamtvorhaben Harthkanal. Das bisherige und nach wie vor gültige Messkonzept wurde von der MFPA erstellt und durch das LASuV mit zusätzlichen Randbedingungen (Überwachungszeitraum, Berücksichtigung der autarken Stromversorgung über den gesamten Überwachungszeitraum, statische Nachrechnung des Brückenbauwerkes zur Erlangung von Grenzwerten, Überwachung von Verformungsunterschieden im Fahrbahnübergang) belegt, die durch die MFPA einzuarbeiten und zu berücksichtigen waren. Dieses Konzept wurde im Zuge der erforderlichen Bauleistungen in den Jahren 2018 bis 2022 fortführt. Die Vergabe der Leistungen an einen Dritten würde somit Probleme bei der Fortführung des Konzeptes, dem Umgang mit der eingesetzten und bereits vorhandenen Messtechnik, der Übernahme, Verarbeitung und Interpretation der Messdaten, deren Auswertung sowie der Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH und somit auch komplexe Haftungsprobleme (Messtechnik – LMBV, Auswertung Dritter, Brückeneigentümer Autobahn GmbH) nach sich ziehen.

Zur Wahrung der Zustimmung des Baulastträgers der BAB 38 und der bislang gewonnenen Erfahrungswerte, zur Sicherung der Gerätetechnik im Eigentum der LMBV sowie als Grundlage für eine im Bedarfsfall vglw. zügige Wiederinbetriebnahme soll das Monitoringsystem teilweise zurückgebaut und das System in eine eingeschränkte Betriebsbereitschaft versetzt werden ("Standby" der Anlage). Die bisher ausschließlich durch die MFPA erbrachte messtechnische Überwachung des Bauwerkes bei allen bislang zum Gesamtvorhaben Harthkanal realisierten Baumaßnahmen, die dafür federführend durch die MFPA angeschafften Messgeräte und das darauf abgestellte ebenfalls durch die MFPA erstellte Überwachungskonzept wurde vom LASuV (jetzt Autobahn GmbH) bestätigt und besitzt somit Behördenakzeptanz.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 149 566.10 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller en geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv-einkauf.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022

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