IT-Servicevertrag (Rahmenvertrag) ab dem 01.12.2022 für alle in Schulträgerschaft der Stadt Freital befindlichen Objekte sowie die städtischen Kindertageseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0244
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01691
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freital.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Servicevertrag (Rahmenvertrag) ab dem 01.12.2022 für alle in Schulträgerschaft der Stadt Freital befindlichen Objekte sowie die städtischen Kindertageseinrichtungen
IT-Servicevertrag (Rahmenvertrag) ab dem 01.12.2022 für alle in Schulträgerschaft der Stadt Freital befindlichen Objekte sowie die städtischen Kindertageseinrichtungen
Freital, DE
Die Große Kreisstadt Freital beabsichtigt im Rahmen des Digitalpaktes insgesamt 11 Schulstandorte (7 Grundschulen, 3 Oberschulen, 1 Außenstelle) über ein separates, nach außen geschütztes Schulnetzwerk mit Anbindung an den zentralen Schulserver des Schulträgers zu vernetzen. Außerdem betreibt die Stadt insgesamt 21 Kindertageseinrichtungen (14 Kindergärten und 7 Schulhorte). Der Auftragnehmer übernimmt im Umfang des Rahmenvertrages für den Auftraggeber die vollständige Betreuung der Informations- und Kommunikationstechnik als Full-Service für alle sich in der Trägerschaft der Stadt Freital befindlichen Schulobjekte und alle von der Stadt Freital betriebenen Kindertageseinrichtungen gemäß Ziffer 4 Objektübersicht. Umfasst sind dabei nicht nur die Instandhaltung von Hardware an sich, sondern auch die Sicherstellung des Betriebes.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate zu den vereinbarten Konditionen, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Vereinbarungen zur Vertragsauflösung bleiben davon unberührt.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft vorzulegen
(1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
(2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw.
-ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
(3) Angaben zum Umfang in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-3) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
(4) Angaben zu in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges und Umsatzes, im Bereich der Objektvernetzung und des Betriebs 10-GBit-fähiger Datennetzwerke.
(5) Angaben zu Erfahrungen im Betrieb interaktiver Tafeln, insbesondere der Kenntnisse über die Bedienung der vom Auftraggeber eingesetzten Tafeln und in Zukunft geplant eingesetzten Tafeln und entsprechender Lern-Software (beispielsweise Legamaster, Smarttech).
(6) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserkärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen:
• Personen- und Sachschäden 5.000.000,00 EUR
• Vermögensschäden 5.000.000,00 EUR
• Schlüsselverlustschäden 500.000,00 EUR
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
• unterschriftsreifer IT-Servicevertrag
• Störungsbeseitigungskonzept für den Fall der Beseitigung einer betriebsverhindernden Störung, welche nicht über Fernwartung behebbar ist:
o an der Telefonanlage einer Schule
o an einer interaktiven Tafel einer Schule.
In dem Konzept ist der Ablauf vom Zeitpunkt des Empfanges der Störungsmeldung bis zur Beseitigung, insbesondere in zeitlichem und organisatorischem Aufwand darzustellen.
• Darstellung der Aufgabenerfüllung in personeller Hinsicht (Personalkonzept), u.a. Absicherung Urlaub/Krankheit, Arbeiten unter Pandemiebedingungen (Personalausfälle, Homeoffice, Fernwartung), Qualifikation, darstellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und /oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.