Industriefussboden Küche (21G00076 - 111VM001 Eckernf., MSTP Neub. Wi-Geb. 600 VT) Referenznummer der Bekanntmachung: 21G00076 - 111VM001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Industriefussboden Küche (21G00076 - 111VM001 Eckernf., MSTP Neub. Wi-Geb. 600 VT)
Neubau Wirtschaftsgebäude (Truppenküche mit 600 Versorgungsteilnehmer und Speisesaal mit 900 Versorgungsteilnehmer) mit etwa 1640 m² Grundfläche und etwa 2428 m² Geschossfläche. Der Neubau befindet sich im Bereich der Bundeswehrliegenschaft Marinestützpunkt Eckernförde.
Marinestützpunkt Eckernförde, Am Ort 6, 24340 Eckernförde (Wirtschaftsgebäude)
ca. 556 m² Industriefußboden in einer Großküche bestehend aus Abdichtung der vorhandenen Betonsohle, zementgebundene Gefälleschüttung, Dämmung, Küchenabdichtung, Zementestrich und einer fugenlosen Verlaufbeschichtung PMMA incl. der vorbereitenden Arbeiten, Hohlkehlsockel sowie der Anarbeitung an Bodenabläufe Türen etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Industriefussboden Küche (21G00076 - 111VM001 Eckernf., MSTP Neub. Wi-Geb. 600 VT)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Abgabe nicht per E-Mail zulässig.
Fragen sind schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten. Fragen werden bis zum 28.01.2022 23:59 Uhr angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe des Teilnahmeantragsmittels E-Mail ist nicht zulässig. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen Platzhalter. Über diese ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantragbevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge nebst Anlagen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen. Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelleeinzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]