Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für die Stadtreinigung Dresden GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 202207_04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.srdresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen für die Stadtreinigung Dresden GmbH
Lieferung von insgesamt 21 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressmüllaufbau. Die Vergabe erfolgt in Losen, getrennt nach Fahrgestellen (Los1) und Aufbauten (Los2). Zum Leistungsumfang gehört jeweils auch das Angebot eines Kundendienstes.
Lieferung von 21 Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge
Dresden, DE
Lieferung von insgesamt 21 Stück 3-Achs-Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge mit Pressmüllaufbau. Die Fahrgestelle sind in Tranchen mit folgenden Lieferfristen zu beschaffen: 6 Stück bis Ende 1. Quartal 2023, 5 Stück bis Ende 2. Quartal 2023, 5 Stück bis Ende 3. Quartal 2023, 5 Stück bis Ende 4. Quartal 2023. Zum Leistungsumfang gehört auch das Angebot eines Kundendienstes mit Hol- und Bringservice für die zu liefernden Fahrgestelle.
Die Vertragslaufzeit für den Kundendienst beginnt mit der Auslieferung der Fahrzeuge und deren Abnahme durch den Auftraggeber und wird über einen Zeitraum von 2 Jahren fest vereinbart.
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag über die Durchführung des Kundendienstes anschließend achtmalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Garantie- und Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten (gegen ein vom Bieter gesondert anzubietendes Entgelt) um 12 Monate zu verlängern.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit steht für den Garantie- und Gewährleistungszeitraum und die Mindestlaufzeit für den Kundendienst.
Lieferung von 21 Pressmüllaufbauten inkl. Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge
Dresden, DE
Lieferung von insgesamt 21 Stück Pressmüllaufbauten inkl. Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge. Die Aufbauten sind in Tranchen mit folgenden Lieferfristen zu beschaffen: 6 Stück bis Ende 3. Quartal 2023, 5 Stück bis Ende 4. Quartal 2023, 5 Stück bis Ende 1. Quartal 2024, 5 Stück bis Ende 2. Quartal 2024. Zum Leistungsumfang gehört auch das Angebot eines mobilen Kundendienstes für die zu liefernden Aufbauten.
Die Vertragslaufzeit für die Durchführung des Kundendienstes beginnt mit der Auslieferung der Fahrzeuge und deren Abnahme durch den Auftraggeber und wird über einen Zeitraum von 2 Jahren fest vereinbart.
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag über die Durchführung des Kundendienstes anschließend achtmalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Garantie- und Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten (gegen ein vom Bieter gesondert anzubietendes Entgelt) um 12 Monate zu verlängern.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit steht für den Garantie- und Gewährleistungszeitraum und die Mindestlaufzeit für den Kundendienst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576,
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH [Komplementär]).
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Gesamtunternehmens sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (unterteilt nach Eigen- und Fremdleistungen) für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht,
- die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020 und 2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe:
Los 1:
Mindestens zwei Referenzen für die Lieferung von 3-Achs-Fahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge (ein mit dem ausgeschriebenen Fahrgestell vergleichbares Modell)
Los 2:
Mindestens zwei Referenzen für die Lieferung von Pressmüllaufbauten und Schüttungen für Abfallsammelfahrzeuge (ein mit dem/der ausgeschriebenen Pressmüllaufbau und Schüttung vergleichbares Modell),
- Eigenerklärung, dass der Hersteller (Bieter oder Unterauftragnehmer) über ein qualifiziertes Qualitätsmanagement verfügt,
2) Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Bieter verpflichtet,
- die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Lieferzeitraums und des Leistungsumfangs) benennen,
- dem Auftraggeber während der Phase der Angebotsauswertung während der Phase der Angebotsauswertung kurzfristig eine Vorführung eines dem Angebot gleichen oder vergleichbaren Modells in Dresden vorzuführen oder diesem im Umkreis von 200 km vom Betriebshof (Tatzberg 25, 01307 Dresden) eine Vorführung zu ermöglichen.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
- Vermögensschäden: 1 Mio. EUR;
- Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.