Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank für den Infrastrukturatlas Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/196

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank für den Infrastrukturatlas Sachsen

Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/196
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank für den Infrastrukturatlas Sachsen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 774 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorgesehen ist die Schaffung eines digitalen Infrastrukturatlas. Der Infrastrukturatlas Sachsen (ISA Sachsen) soll u.a. die digitalen Infrastrukturen im Freistaat Sachsen visualisieren. Mit diesem digitalen Atlas sollen Planungsprozesse beschleunigt, Mitnutzungseffekte gesteigert und die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen verbessert werden. Gegenstand der Vergabe ist die Entwicklung einer Rahmenanwendung für den Infrastrukturatlas Sachsen sowie eine Rahmenvereinbarung für bedarfsweise zu erbringende Leistungen. Die Festpreisvereinbarung umfasst: - Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank. Die Rahmenvereinbarung umfasst Leistungen, die nach Bedarf zu erbringen sind. Hierzu zählen: - Anpassung der entwickelten Festpreisleistungen nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers, - Bearbeitung von Daten zur Herstellung von Geodatendiensten (bspw. aus PDF, Excel, CSV oder anderen Formaten), - Erstellung von Eingabe-, Analyse-, Darstellungs- und Exportmasken zur Nutzung durch den Auftraggeber (auch lokale Anwendung), - Durchführung von Präsentationen, - Durchführung von Workshops.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht seitens des Auftraggebers die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Diese Option ist vom Auftraggeber spätestens ein Monat vor Laufzeitende schriftlich auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 091-250828
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank für den Infrastrukturatlas Sachsen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 774 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen sowie die Leistungserbringung im Optionszeitraum. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen

in der Vertragslaufzeit einschließlich Optionszeitraum zu Grunde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2022

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