TU BAF Kegel-Rammler-Bau Referenznummer der Bekanntmachung: 22D311007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TU BAF Kegel-Rammler-Bau
Laborplanung
09599 Freiberg
TU BAF, Karl-Kegel/Erich-Rammler-Bau, Neubau Hallenkomplex 2. BA, Labortechnische Anlagen
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß (gem.) § 55 HOAI 2013
EFRE: FV 201933
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gründe für Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewattbewerb gemäß § 14 Absatz 4 Nummer 2b VgV:
1. Es handelt sich um eine Technische Anlage - Labortechnische Anlagen und Gasversorgung:
- das Gasnetz ist innerhalb der Möbel verbaut und als einheitliches System zu sehen
- die Befestigungs- Verlege- und Tragsysteme sind aufeinander abgestimmt
- Lage- und Anzahl von Entnahmestellen sind auf die Labormöbel abgestimmt
2. Der Auftragnehmer (AN) ist bereits mit der Aufgabe extrem vorbefasst, es besteht ein erheblicher Wissensvorsprung:
- die Umbau- und Nachrüstbarkeit der neuen, angepassten Nutzerforderung ist bereits technisch berücksichtigt
- es sind in den Möbeln bereits Aussparungen und leicht zu entfernende Abdeckungen vorgesehen, die eine Nachrüstung sehr schnell und kostengünstig ermöglichen
- es bestehen eine Vielzahl von Schnittstellen und Leistungsgrenzen, die bereits "vorgedacht" wurden und in dem Sinne nicht dokumentiert sind, da Sie geistiges Eigentum des AN darstellen
3. Die hohe Komplexität der technischen Anlagen lässt bei Planung durch 2 Büros an einer Aufgabe keinen Erfolg erwarten; die Leistungsabgrenzung für 2 Büros ist durch die Vielzahl von Schnittstellen nur schwer möglich, Planungsmängel sind nicht direkt zuorden- und damit durchsetzbar:
- die Verantwortlichkeiten der beiden AN würden sich nur schwer zuordnen lassen, da viele mögliche Mängel letztlich ihre Ursache im Zusammenwirken des Gesamtsystems haben (zum Beispiel (z. B.): Druckschwankungen im Netz, Verschmutzung oder Wassereintrag ins Netz)
- der Auftraggeber müsste gegebenenfalls eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen, die eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde (z. B.: unterschiedliche Wartungsintervalle und -umfänge)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TU BAF Kegel-Rammler-Bau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60