12-KSP-22-048; GuGS – Innentüren + Glaswände Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-048; GuGS – Innentüren + Glaswände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-048; GuGS – Innentüren + Glaswände
Neu errichtet wird ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Klassen- und Verwaltungsgebäude in Holzbauweise für die Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental in Pinneberg. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Tischlerarbeiten Innentüren ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bauvorhaben befindet sich unter der Adresse Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental, Richard-Köhn-Straße 75, 25421 Pinneberg. Es handelt sich um ein mit mehreren kleinen Schulgebäuden bebautes Grundstück an einer zweispurigen, überwiegend von Wohngebäuden flankierten Straße in der Nähe der BAB 23, Abfahrt Pinneberg Süd. Im Zuge des Bauvorhabens wird ein zweigeschossiges Ersatzgebäude in Holzmassivbauweise für mehrere Schulpavillons errichtet.Die Grund- und Gemeinschaftsschule mit Schülern von 5-16 Jahren befindet sich während der Bauarbeiten im laufenden Betrieb. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an Anlieferzeiten und Sicherheit im Umfeld der Baustelle. Beschreibung der Beschaffung: 47 Stück Innentüren HPL-beschichtet mit und ohne Brandschutzanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Saterland
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 26683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).