Wasserspender Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000072
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserspender
Rahmenvereinbarung über die Dauer von 4 Jahren
in zwei Losen über
1) Anmietung, Installation und Wartung von Tafelwasser-Zapfanlagen sowie
2) Lieferung von CO2 in Druckgasbehältern und Tausch durch geeignetes Personal
Los 1 Wasserspender
Anmietung, Installation und Wartung von Tafelwasser-Zapfanlagen
Los 2 CO2-Flaschen
Lieferung von CO2 in Druckgasbehältern und Austausch durch geschultes Personal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Los 1:
1) Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens je 100.000,00 Euro
2) Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen liegt vor oder wird spätestens 14 Tage nach Zuschlag vorgelegt: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Los 2:
1) Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen liegt vor oder wird spätestens 14 Tage nach Zuschlag vorgelegt: 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Los 1:
3 geeignete Referenzen - sie sind geeignet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen wurden und mit dem vorliegenden Beschaffungsgegenstand vergleichbar sind. Sie wurden erfolgreich abgeschlossen, wenn sie nicht mehr als drei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist beendet wurden und nicht vorzeitig beendet wurden oder wenn sie seit mindestens 6 Monaten gerechnet vom Tag der Antragsfrist erbracht werden.
Sie sind vergleichbar, wenn sie im Wesentlichen mit dem Ausschreibungsgegenstand übereinstimmen. Dies ist der Fall, wenn
o Wasserspender geliefert worden sind
o in einem der referenzierten Verträge mindestens 30 Wasserspender geliefert worden sind
o der zugehörige Service (Wartung, Pflege, Reparatur) erbracht worden ist
o der Bieter jeden der drei Aufträge in einem anderen Bundesland ausgeführt hat als die beiden anderen Referenzaufträge (insgesamt muss nachgewiesen werden, dass der Bieter in mindestens drei verschiedenen Bundesländern tätig war)
o Rahmenverträge referenziert werden
o einer der Referenzverträge mindestens 3 Jahre Laufzeit umfasst
Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben.
Los 2:
3 geeignete Referenzen - sie sind geeignet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen wurden und mit dem vorliegenden Beschaffungsgegenstand vergleichbar sind. Sie wurden erfolgreich abgeschlossen, wenn sie nicht mehr als drei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist beendet wurden und nicht vorzeitig beendet wurden oder wenn sie seit mindestens 6 Monaten gerechnet vom Tag der Antragsfrist erbracht werden.
Sie sind vergleichbar, wenn sie im Wesentlichen mit dem Ausschreibungsgegenstand übereinstimmen. Dies ist der Fall, wenn
o CO2-Druckgasbehälter geliefert worden sind
o in einem der referenzierten Verträge mindestens 450 kg CO2 geliefert worden sind
o Service (Austausch der CO2-Druckgasbehälter durch geschultes Personal des Bieters oder seines Unterauftragnehmers gem. Ziffer 3 Leistungsbeschreibung) erbracht worden ist
o der Bieter jeden der drei Aufträge in einem anderen Bundesland ausgeführt hat als die beiden anderen Referenzaufträge (insgesamt muss nachgewiesen werden, dass der Bieter in mindestens drei verschiedenen Bundesländern tätig war)
o Rahmenverträge referenziert werden
o einer der Referenzverträge mindestens 3 Jahre Laufzeit umfasst
Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG (nur Los 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“