Beschaffung neuer Messtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-44-2301

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.schleswig-flensburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://abruf.bi-medien.de/D447731366
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.bi-medien.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung neuer Messtechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-44-2301
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kauf von drei mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen (+ Zubehör/Software) sowie eines Messanhänger

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:

24837 Schleswig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kreis Schleswig-Flensburg benötigt zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen nach der Außerbetriebnahme der bisherigen Geräte eine komplett neue Mess- und Auswertetechnik. Aufgrund der bisher gesammelten praktischen Erfahrungen hat sich der Einsatz sog. Lasermessgeräte bewährt, so dass diese Technik beschafft werden soll. Dabei geht es um insgesamt drei mobil einsatzfähige Geschwindigkeitsmessanlagen, wovon zwei Anlagen sowohl abgesetzt auf einem Stativ als auch aus dem Fahrzeug heraus die Fahrbahnen überwachen sollen. Die dritte Geschwindigkeitsmessanlage soll vorwiegend in einem ebenfalls zeitgleich zu beschaffenden sog. Messanhänger und somit semistationär eingesetzt werden. Sofern ein Messanhänger gleichzeitig zwei Fahrtrichtungen überwachen kann, ist der Kauf einer weiteren (vierten) Geschwindigkeitsmessanlage vorgesehen.

Die beiden für den mobilen Einsatz vorgesehenen Geschwindigkeitsmessanlagen sind mit Zubehör (u. a. Stative, Einsatznotebooks, Blitzeinheiten) und jeweils einer abgesetzten Kamera, die Fotos von Fahrer/-innen und Fahrzeugen (einschl. Kennzeichen) der Gegenfahrrichtung fertigt, zu liefern.

Auch der Messanhänger muss über die für den Messbetrieb notwendige Ausstattung (u. a. Einsatznotebook, Datenfernabfrage) verfügen. Der Anhänger muss in der Tiefgarage des Kreishauses (max. Durchfahrtshöhe 2,00 m) für Lade- und Einrichtungsarbeiten abgestellt werden können. Ein Tausch der Akku-Einheiten muss aber auch variabel an den Messorten durch geladene Ersatzeinheiten möglich sein.

Die Auswertung der Messergebnisse und die Überführung in das Fachverfahren owi21 wird der Kreis Schleswig-Flensburg durch eigenes Personal leisten. Deshalb ist die Beschaffung einer zu den Geschwindigkeitsmessanlagen passenden Auswertesoftware notwendig.

Für den Kreis Schleswig-Flensburg ist es aus Synergiegründen und zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand von besonderer Bedeutung, dass sowohl die mobile als auch semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung durch die Technik und das System nur eines Anbieters erfolgt. Aus diesem Grund erfolgt die Ausschreibung als Gesamtpaket und nicht in separaten Losen.

Einzelheiten und konkrete Details zur Art, Güte und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind der Beschreibung zur Ausschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 15/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften

- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/08/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vergabeunterlagen in elektronischer Form:

Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).

Kommunikation:

Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.

Angebotsabgabe:

Angebote können abgegeben werden:

- schriftlich,

- elektronisch mit Signatur,

- elektronisch in Textform.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.

Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447731366 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.

Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1

GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

Vertrages nach § 135 Abs. 2

GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden

ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2022

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