Beschaffung neuer Messtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-44-2301
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.schleswig-flensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung neuer Messtechnik
Kauf von drei mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen (+ Zubehör/Software) sowie eines Messanhänger
24837 Schleswig
Der Kreis Schleswig-Flensburg benötigt zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen nach der Außerbetriebnahme der bisherigen Geräte eine komplett neue Mess- und Auswertetechnik. Aufgrund der bisher gesammelten praktischen Erfahrungen hat sich der Einsatz sog. Lasermessgeräte bewährt, so dass diese Technik beschafft werden soll. Dabei geht es um insgesamt drei mobil einsatzfähige Geschwindigkeitsmessanlagen, wovon zwei Anlagen sowohl abgesetzt auf einem Stativ als auch aus dem Fahrzeug heraus die Fahrbahnen überwachen sollen. Die dritte Geschwindigkeitsmessanlage soll vorwiegend in einem ebenfalls zeitgleich zu beschaffenden sog. Messanhänger und somit semistationär eingesetzt werden. Sofern ein Messanhänger gleichzeitig zwei Fahrtrichtungen überwachen kann, ist der Kauf einer weiteren (vierten) Geschwindigkeitsmessanlage vorgesehen.
Die beiden für den mobilen Einsatz vorgesehenen Geschwindigkeitsmessanlagen sind mit Zubehör (u. a. Stative, Einsatznotebooks, Blitzeinheiten) und jeweils einer abgesetzten Kamera, die Fotos von Fahrer/-innen und Fahrzeugen (einschl. Kennzeichen) der Gegenfahrrichtung fertigt, zu liefern.
Auch der Messanhänger muss über die für den Messbetrieb notwendige Ausstattung (u. a. Einsatznotebook, Datenfernabfrage) verfügen. Der Anhänger muss in der Tiefgarage des Kreishauses (max. Durchfahrtshöhe 2,00 m) für Lade- und Einrichtungsarbeiten abgestellt werden können. Ein Tausch der Akku-Einheiten muss aber auch variabel an den Messorten durch geladene Ersatzeinheiten möglich sein.
Die Auswertung der Messergebnisse und die Überführung in das Fachverfahren owi21 wird der Kreis Schleswig-Flensburg durch eigenes Personal leisten. Deshalb ist die Beschaffung einer zu den Geschwindigkeitsmessanlagen passenden Auswertesoftware notwendig.
Für den Kreis Schleswig-Flensburg ist es aus Synergiegründen und zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand von besonderer Bedeutung, dass sowohl die mobile als auch semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung durch die Technik und das System nur eines Anbieters erfolgt. Aus diesem Grund erfolgt die Ausschreibung als Gesamtpaket und nicht in separaten Losen.
Einzelheiten und konkrete Details zur Art, Güte und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind der Beschreibung zur Ausschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch mit Signatur,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447731366 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de