Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs nach DIN 14530, Teil 25 für 02906 Mücka Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0222
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mücka
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02906
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://verwaltungsverband-diehsa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs nach DIN 14530, Teil 25 für 02906 Mücka
Es ist geplant, ein Mittleres Löschfahrzeug MLF nach o.g. Normung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung zu beschaffen. Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem Los. Das Komplettfahrzeug muss in allen Details dem aktuellen Stand der Technik und der jeweilig geltenden DIN-Normen entsprechen.
Gefordert wird ein Fahrgestell mit Motor nach mindestens Euro-6-Abgasnorm.
Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 800 l eingebaut werden.
Mücka, DE
Es ist geplant, ein Mittleres Löschfahrzeug MLF nach o.g. Normung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung zu beschaffen. Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem Los. Das Komplettfahrzeug muss in allen Details dem aktuellen Stand der Technik und der jeweilig geltenden DIN-Normen entsprechen.
Gefordert wird ein Fahrgestell mit Motor nach mindestens Euro-6-Abgasnorm.
Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 800 l eingebaut werden.
Die einzubauende Feuerlöschpumpe FP 10-1000 EN 1028 ist in Fabrikat und Ausführung genau zu beschreiben. Das Leistungsdiagramm ist beizufügen. Weiterhin sind die Ausführung der automatischen Pumpendruckregulierung und des Saugeingangs A, ausgeführt zum Wechseln von Tankbetrieb auf Saugbetrieb ohne Unterbrechung der Wasserförderung, zu beschreiben.
An einer geeigneten sichtbaren Stelle ist ein Gesamtbeladungsplan der einzelnen Laderäume farbig unterteilt nach linker und rechter Fahrzeugseite anzubringen.
Neben den allgemeinen Dokumenten für das Fahrgestell und der feuerwehrtechnischen Ausrüstung ist der Nachweis der Ablieferungsinspektion durch den Fahrgestellhersteller, die schriftliche (eingescannt als PDF) Bestätigung, dass das Fahrzeug den Richtlinien der Norm EN 1846-2 entspricht, ebenfalls beizulegen.
Für alle elektrischen Betriebsmittel (ortsveränderlich und ortsfest) ist ein Abnahmeprotokoll lt. den VDE-Bestimmungen 0100 zu fertigen. Für eingebaute elektrische und elektronische Geräte, wie Funkgeräte, Kfz-Ladestationen usw., die der Kraftfahrzeugrichtlinie 95/54/EG hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile entsprechen, ist eine Typengenehmigung vorzulegen.
Die Ladungssicherung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung hat nach der VDI-Richtlinie 2700 und DIN EN 12 640 zu erfolgen. Gleichzeitig hat eine Abnahme nach § 21 StVZO mit Vorlage der Konformitätserklärung nach Richtlinie 89/392/EWG zu erfolgen.
Die feuerwehrtechnische landesspezifische Abnahme (Landesabnahme Sachsen) ist Bestandteil des Angebotes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage A oder Eigenerklärung gleichen Inhalts (eingescannt als PDF)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (eingescannt als PDF) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Urkunde als Kopie) oder Eigenerklärung über vergleichbares Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1 - 5 sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
7) Eignererklärung nach Verordnung (EU) 2022/576 zur Unbedenklichkeit bezüglich der Russland-Sanktionen
Als Angebotsbestandteil sind folgende Unterlagen beizufügen:
8) Benennung der nächstgelegenen Fachwerkstatt (Erreichbarkeit innerhalb 2 h ausgehend von der Ortsfeuerwehr Förstgen)
9) Beschreibung der Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Kunden-/Entstördienstes für den feuerwehrtechnischen Aufbau und die Feuerlöschkreiselpumpe mit z.B. einer Hotline.
10) Ausstellung einer vorläufigen Energiebilanz des Fahrzeuges nach DIN 14502-2
11) Herstellung einer rechnerischen Gewichtsbilanz und Angabe der verbleibenden Massenreserve bei Beladung des Leistungsverzeichnisses für das angebotene und betriebsbereite Fahrzeug. Die rechnerische Gewichtsbilanz muss ein zulassungsfähiges Fahrzeug ergeben.
12) detaillierter Beladungsplan
13) Aufbaupläne
14) Beschreibung der angebotenen Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-1000
15) Zusätzlich zum Leistungsverzeichnis ist die Werkskalkulation (EDV-Ausdruck) als Erläuterung beizufügen
16) Abschlussbereiter Service- und Wartungsvertrag
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.