Beugungsgitter Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beugungsgitter
Herstellung und Lieferung zweier identischer, dielektrisch beschichteter (MLD-coated), optischer Reflektionsgitter für das Hochleistungs-Lasersystem Penelope am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V. (HZDR).
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Die zwei zu liefernden identischen, dielektrisch beschichteten (MLD-coated), optischen Reflektionsgitter müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) clear aperture: min. 900mm x 400mm,
b) Polarisation: s-pol.
c) Substratgröße: 960mm x 420mm x 100mm, Material: Quarzglas
d) Liniendichte: 1760/mm mit einer Genauigkeit <10^-6, über beide Gitterflächen
e) Grabengeometrie: rechteckig, II zur 420mm-Kante
f) Beugungseffizienz: >92%, über die gesamte optische Fläche
g) Oberlächenebenheit: <520nm, zwischen Min und Max des zulässigen Wellenfrontfehlers
h) Vakuumtauglichkeit: bis 10^-6mbar
i) opt. Zerstörschwelle: >2J/cm^2 für ps-Pulse
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der jeweilige Lieferant bereits MLD-Gitter mit Aperturen >800mm x 300mm mit o.g. Leistungsparametern hergestellt hat bzw. einen Nachweis über derartige Referenzprojekte erbringen kann. Zudem sollte dieser Auftrag keine vorausgehende Forschungs- und Entwicklungsarbeit erfordern, auch um das Ausfallrisiko deutlich zu minimieren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das diodengepumpte Hochleistungslasersystem Penelope, angebunden an die Strahlungsquelle ELBE des HZDR sowie die experimentelle Infrastruktur zur Laser-Plasmaphysik der AG Laser-Teilchenbeschleunigung (FWKT) und Bestandteil des HGF-Leuchtturmprojekts Athena, beinhaltet als Kernkomponente zur Erzeugung ultrakurzer Laserpulse einen sog. Gitterkompressor, der bislang bereits 2 MLD Reflektionsgitter (mit den beschriebenen Mindestanforderungen) enthält. Um einerseits einen vergleichsweise sofort verfügbaren Ersatz im baldigen Nutzer-Betrieb des Lasersystems vorhalten zu können und andererseits die verbreitet übliche Bauweise eines sog. 4-Gitterkompressors realisieren zu können, ist die zeitnahe Beschaffung dieser 2 MLD-Gitter ähnlicher Spezifikationen vorgesehen.
Bem. 1.: Sowohl in 2- als auch 4-Gitterkompressor ist jeweils das finale Gitter, auf welchem die kürzeste Pulsdauer (100fs) vorliegt, am ehesten durch Zerstörung via. Laserpulse gefährdet (zufällige, wenngleich sorgfältig zu verhindernder, jedoch nicht zu 100% auszuschließender Ereignisse wie Staub, Hot Spots im Laserprofil, usw).
Bem. 2.: der sog. 2-Gitterkompressor, wie derzeit bei Penelope installiert, erlaubt nicht die volle Bandbreite möglicher Experimente zur Licht-Materie-Wechselwirkung durch eine stets räumlich sowie zeitlich verkippte Pulsfront. Aufgrund der geforderten Polarisation (s-Polarisation) einerseits und der Beugungseffizienz (durchschnittlich >95%) andererseits kann hier lediglich ein MLD-coating, nicht eine Gold-Beschichtung verwendet werden.
Es wurde eine weltweite Marktrecherche durchgeführt. Im Rahmen der Marktrecherche wurden alle Firmen kontaktiert, welche lithografische Fertigungstechnik für optische Gitter vorhalten und diese Technologie auch bislang erfolgreich vermarktet haben, im speziellen Horiba, Ibsen Photonics, Holo/Or, Holographics, Wasatch Photonics, Gitterwerk, Zeiss, Jenoptik, NIL Technologie sowie PGL. Lediglich die Fa. Plymouth Grating Laboratorys (PGL) ist nach durchgeführter Markterkundung in der Lage, die zwei benötigten dieelektrisch beschichteten (MLD-coated), optischen Reflektionsgitter mit den aufgeführten Anforderungen für das Hochleistungs-Lasersystem Penelope am HZDR zu liefern. Alle anderen in Frage kommenden Lieferanten bieten entweder zu kleine Dimensionen bzw. nicht die Möglichkeit einer MLD Beschichtung. Zudem gibt es (jedoch nur offen für den US-amerikanischen Markt) die Möglichkeit zur Fertigung großer, optischer Gitter am Lawrence Livermore National Laboratory, USA - einer nationalen Forschungseinrichtung, ohne internationalen Marktzugang.
Die Fa. PGL hat durch zahlreiche ähnliche Projekte und Referenzen sowie mit der erfolgten Lieferung von den bereits 2 vorhandenen MLD-Gittern des Penelope-Lasersystems den entsprechenden Nachweis zur Lieferung von MLD Reflexionsgittern erbracht. Somit verbleibt für die beabsichtigte Beschaffung zweier identischer, dielektrisch beschichteter (MLD-coated), optischer Reflektionsgitter mit den benötigten Anforderungen für das Hochleistungs-Lasersystem Penelope am HZDR als einziger Lieferant der amerikanische Hersteller Plymouth Grating Labpratory.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beugungsgitter
Ort: Caver
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur
Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.
Daher wurde der fiktive Wert 0.01 EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]