Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds in der EFRE-Förderperiode 2021-2027
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3515640
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds in der EFRE-Förderperiode 2021-2027
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, die Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds auszuschreiben, der technologieorientierte Unternehmen und wissensbasierte Dienstleister mit Wachstumspotenziel in der Frühphase finanziert. Als öffentlicher Auftraggeber und Ankerinvestor sichert der Freistaat Sachsen zu, ein Fondsinvestment in Höhe von 53.434.000 EUR in den Fonds einzubringen. Als weiterer öffentlicher Investor beteiligt sich die Sächsische Aufbaubank (SAB) ebenfalls mit bis zu 20 Mio. EUR. Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt einer Gremienentscheidung der SAB. Der Freistaates Sachsen stellt seine Mittel unabhängig von dieser Gremienentscheidung zur Verfügung.
Das Finanzierungsangebot des Risikokapitalfonds richtet sich ausschließlich an Startups im Freistaat Sachsen. Der Freistaat teilt sich in zwei Regionenkategorien, die Übergangsregionen (ÜR) Dresden und Chemnitz sowie die stärker entwickelte Region Leipzig (SER). In der ÜR trägt der EFRE 60% der förderfähigen Ausgaben, in der SER 50%. Förderfähige Ausgaben sind gemäß Artikel 68 Absatz 1 VO (EU) 2021/1060 Zahlungen an das Zielunternehmen (Endempfänger) sowie auf den Anteil des Auftraggebers entfallende Verwaltungskosten des Fonds einschließlich der Management-Fee. Das Operationelle Programm des EFRE sieht für die Regionenkategorien jeweils getrennte Mittelbudgets vor. Für die ÜR stehen 26.998.499,25 EUR und für die SER 8.001.500,75 EUR der insgesamt 35 Mio. EUR EFRE-Mittel zur Verfügung. Für die Kofinanzierung dieser EFRE-Mittel in Höhe von 26.000.500,25 EUR kommen alle privaten oder weiteren nationalen öffentlichen Finanzierungen in Betracht, die von Dritten an die Zielunternehmen gezahlt werden. Nicht zur Kofinanzierung herangezogen werden können Eigenmittel der Gründer sowie die in Kapital I. genannten Rückflüssen des Vorgängerfonds.
Der Fonds kann beihilfefrei ausgestaltet sein oder Beihilfen gemäß Artikel 21 VO (EU) 651/2014 (AGVO) enthalten. Die AGVO schreibt die Beteiligung unabhängiger privater Investoren an Risikofinanzierungen je nach Entwicklungsphase der finanzierten Unternehmen von mindestens 10% bzw. 40% vor. Voraussetzung für ein beihilfefreies Kapitalangebot ist, dass sich unabhängige private Investoren mit einem wirtschaftlich bedeutenden Anteil von mindestens 30% an allen Risikofinanzierungen beteiligen und die Investoren entsprechend ihrer Anteile symmetrisch am Gewinn und Verlust partizipieren.
Damit der Fonds jederzeit handlungsfähig ist, sollen Mittel unabhängiger privater Investoren in den Fonds eingebracht werden. Der Begriff des unabhängigen privaten Investors ist in Artikel 2 der AGVO definiert.
Im Ergebnis der Ausschreibung soll eine Beteiligungsgesellschaft als Fondsmanagement gewonnen werden. Der Bieter erstellt eine Fondskonzeption mit folgenden Inhalten: Strukturierung und Errichtung des Risikokapitalfonds, Investitionsstrategie des Fonds, Beteiligungsprozess, Fondsverwaltung, personelle Ausstattung und Vergütung des Fondsmanagements. Diese Anforderung ist konkret in den Bewerbungsbedingungen formuliert. Das Angebot wird Vertragsbestandteil, ggf. nach Feinabstimmung mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben