Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Lecker und Bredstedter Geest und Flensburger Hügelland
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Schleswigsche Vorgeest und westliches Angelner Hügelland
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Geest zwischen Hohenwestedt und Rendsburg
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Holsteinische Vorgeest
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Holsteinische Schweiz
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Südholsteinische Geest und Büchener Sander
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Ahrensböker Moränengebiet bis Nordoldenburg und Fehmarn
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Dänischer Wohld, Probstei und Seen der unteren Schwentine
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Angeln und Schwansen (inkl. Füsinger Au und Schwansener See)
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Ostholsteinisches Hügel- und Seenland
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers mehrmals um weitere Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
siehe Matrix, die unter www.e-vergabe-sh.de in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurde.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Konzept- und Kostenangebotes für die Lose bzw. jeweiligen Beratungsgebiete, für die sie bieten wollen, aufgefordert.
Um im weiteren Verfahren berücksichtigt zu werden, müssen sie mindestens 13 von möglichen 26 Punkten erreichen.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4. Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Gewässerschutzberatung) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
5. Eigenerklärung über eine qualifizierte Hochschul- bzw. vergleichbare Ausbildung in den Bereichen der Agrarwissenschaften, Bodenkunde, Pflanzenernährung, Hydrologie und dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrogeologischen, bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im norddeutschen Flachland vorherrschen für die Beraterinnen und Berater , die im Auftragsfalle zum Einsatz kommen.
6. Eigenerklärung über mehrjährige Erfahrung in der Grundwasserschutzberatung.
7. Eigenerklärung über Erfahrung auf dem Gebiet der Seenschutzberatung. Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
8. Eigenerklärung über die Personalausstattung zur Erbringung der Leistung.
9. Eigenerklärung über Erfahrungen im Umgang mit geographischen Informationssystemen und Vorhaltung der erforderlichen Technik.
10. Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten, um die hohe Anzahl der zu beratenen Landwirtinnen und Landwirte und die Intensität der flächenbezogenen Beratung in den jeweiligen Beratungsgebieten abzudecken. Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
11. Angabe der Rechtsform, Organisation sowie technische Ausrüstung des Unternehmens
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29.08.2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: Florian:[gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten).
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
c) Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit. Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
d) Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (Universitäten und Fachhochschulen, Dünge- und Pflanzenschutzmittelberater, Beratungsringe, Spezialberater, etc.). Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
e) Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen. Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
f) Eigenerklärung über einen aktuellen, übersichtlichen, strukturierten Internetauftritt mit aktuellen Hinweisen zur Gewässerschutzberatung und Angeboten für Landwirte. Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
g) Eigenerklärung über das Angebot von Schulungen und Veranstaltungen für Multiplikatoren (z. B. Ring- und Spezialberater) hinsichtlich einer Anpassung an die Gewässerschutzberatung. Es sind entsprechende Nachweise einzureichen.
h) Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.
i) Eigenerklärung, dass sichergestellt ist, dass die Beratung unparteiisch durchgeführt wird und dass keine Interessenkonflikte bestehen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]