Rahmenvereinbarung LISA-Fortführungsvermessung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung LISA-Fortführungsvermessung
Die Vermessungsleistungen beinhalten Folgendes:
1. Grundlagen
2. Geodätischer Raumbezug
3. Vermessungsleistungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation
4. Fachspezifische Zusatzleistungen zur Liegenschaftsbestandsvermessung
6. Bauvermessung
8. Sonstige Leistungen
9. Festlegung der Stundensätze
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Die Lücken in der Positionsnummerierung entstehen durch nicht übernommene Positionen aus der bundeseinheitlichen Musterleistungsbeschreibung.
Diverse Standorte der GMSH in Schleswig-Holstein. Eine detaillierte Gebietsübersicht befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Ausschreibungsgegenstand sind folgende Vermessungsleistungen:
1. Grundlagen:
- Grundlagenermittlung
- Teilnahme an Besprechungen
- Einsatzpauschale pro Messeinsatz
- Koordinierungsleistungen
- Ortsbesichtigung
- Einholung von Genehmigungen
- Auszüge aus amtlichen Nachweisen
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2. Geodätischer Raumbezug
- Liegenschaftsbezogene Festpunktfelder
- Prüfen und Ergänzen des LAP-Feldes
- Anlegen Liegenschaftsbezogener Höhenpunkte (LHP)
- Prüfen und Ergänzen des LHP-Feldes
- Digitale Aufbereitung der liegenschaftsbezogenen Festpunktdaten
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3.1. Vermessungsleistungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation
- Liegenschaftsbestandsvermessung
- Vermessung des oberirdischen Bestands
- Baubegleitende Einmessung unterirdischer Bestand
- Ortung
3.2. Digitale Aufbereitung der Liegenschaftsbestandsvermessung
- Digitale Aufbereitung des oberirdischen Bestands
- Digitale Aufbereitung des unterirdischen Bestands
- Löschen und Verändern vorhandener Bestandsdaten
- Abgabe der digitalen Bestandsdaten
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4. Fachspezifische Zusatzleistungen zur Liegenschaftsbestandsvermessung
4.1 Abwassertechnische Anlagen
- Aufnahme von Sonderbauwerken
- Aufnahme von Anschlusspunkten
- Aufnahme von Objekten der Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Nachträgliche Erfassung
- Erstellung vorläufiger Kanalpläne
- Dokumentation nicht durchführbarer vermessungstechnischer Aufnahmen
4.2 Erfassung von Hausanschlüssen
- Aufnahme von Hausanschlüssen
- Digitale Aufbereitung von Hausanschlüssen
4.3 Versorgung
- Vermessung der kabelgebundenen Infrastruktur
- Digitale Aufbereitung der kabelgebundenen Infrastruktur
4.5. Boden- und Grundwasserschutz (BoGwS) / KMR
- Grundwassermessstellen (GWMS)
4.6. Freiflächen und Gewässer
- Bäume
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6. Bauvermessung
- Absteckungsunterlagen
- Absteckung
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8. Sonstige Leistungen
- Aufbereitung vorhandener Bestandsdaten
- Prüfung vorhandener Bestandsdaten
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9. Festlegung der Stundensätze
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Die Lücken in der Positionsnummerierung entstehen durch nicht übernommene Positionen aus der bundeseinheitlichen Musterleistungsbeschreibung.
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Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Höchstmenge der Datenerfassungen für den Leistungszeitraum: 500 Stück
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Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
5. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019 bis 2021) erbrachten und vergleichbaren Leistung (Vermessungsleistungen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Darstellung der zur Verfügung stehenden, technischen Ausrüstung für die vermessungstechnische Datenerhebung sowie die DV-technische Bearbeitung.
7.Erklärung oder Nachweis zum Vorhandensein sowie zur Nutzung des ALK-GIAP, der für die digitale Aufbereitung der Fortführungsdaten zwingend vorgeschrieben ist. Das Datenaustauschformat mit der primärdatenführenden Stelle ist das sequentielle ALK-GIAP-Ladeformat. (bei Datenabgaben nach den BFR Vermessung 2.5.1) bzw. GML (bei Datenabgaben nach dem LgBestMod).“ Die vermessungstechnische Datenerhebung, die DV-technische Bearbeitung, die Dokumentation und Fortführung von Vermessungs- und Fachdaten zu Objekten der Außenanlagen muss nach den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Vermessung erfolgen.
8. Darstellung von Referenzobjekten zu den vorgenannten Leistungen.
9. Angaben zur Personalausstattung, Anzahl und Qualifikation der für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Bearbeiter in Form von Sachkundenachweisen, Zertifikaten, Zeugnissen.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 22. August 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
10. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
11. Ausgefüllte Excel- Datei Massenermittlung (Preisblatt).
12. Ausgefülltes Leistungsbeschreibung_Kurz_Teil_A_GMSH
13. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
14. Ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
15. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtlichesverzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]