HLS JOYNEXT Arena Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GB113-00013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS JOYNEXT Arena Dresden
Fachplanung (FPL) Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3 und 7) JOYNEXT Arena Dresden - Umbau zur Flexibilisierung der Nutzung und DEL-Tauglichkeit
Magdeburger Straße 10 (kommunales Flurstück Nr. 405/10, Gemarkung Friedrichstadt), 01067 Dresden, Sachsen, Deutschland
Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Eigenbetrieb Sportstätten, beabsichtigt ein Planungs-/Ingenieurbüro mit der Umsetzung für die Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) (AGR 1 bis 3 sowie 7) gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die JOYNEXT Arena - Umbau zur Flexibilisierung der Nutzung und DEL-Tauglichkeit - mit den Leistungsphasen (Lph) 2 bis 8 stufenweise zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung des Bauvorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nachfolgenden Lph besteht nicht.
Die für die Honorarermittlung resultierenden anrechenbaren Kosten betragen für die KG 410 - 28.651,00 EUR netto, für die KG 420 - 50.889,00 EUR netto, für die KG 430 - 203.556,00 EUR netto und für die KG 470 - 82.861,67 EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für das Bauvorhaben "JOYNEXT Arena" gem. Leistungsbild "Fachplanung Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3 sowie 7)" § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 2 und 3 gem. Vertrag.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen / Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Den Vergabeunterlagen liegt ein Dokument "Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung" mit allen Informationen zu den Angebotsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Objektbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung bei.
Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen ein Vertragsformular inklusive Anlagen zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertragsformulars sind bindend. Im Auftragsfall gelten das Angebot zum Vertrag inkl. Anlagen und das Zuschlagsschreiben als alleinverbindliche Unterlagen für das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in oben genannten Dokumenten ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Allein das vom Bieter ausgefüllte Vertragsformular inkl. Anlagen stellt sein Vertragsangebot dar. Die vom Bieter neben dem Vertragsformular auszufüllenden und einzureichenden Formulare "Angebot" und "Leistungsverzeichnis" sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots des Bieters und werden nicht Vertragsbestandteil; diese Formulare werden lediglich für die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens benötigt.
Ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Im Leistungsverzeichnis sind das zustehende Honorar für Grundleistungen und Nebenkosten einzutragen. Des Weiteren sind unter der Überschrift "Wertungsschema" die Punkte 1.1 bis 2.1 des Leistungsverzeichnisses gemäß den Zuschlagskriterien einzutragen. Hierfür verweisen die Bieter je Kriterium auf die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen.
Es ist den Bietern nicht gestattet, Änderungen am Vertragsformular vorzunehmen. Vorgenommene Änderungen können nach erfolgter Prüfung zum Ausschluss führen.
Sollten die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die Nachrichtenfunktion, per Post, per E-Mail oder Fax eingereicht werden bzw. liegen das Vertragsformular sowie die Honorarermittlung nicht vollständig ausgefüllt vor, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der aufgrund der Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung (EK) ist über die Vergabeplattform in Textform gezeichnet fristgerecht elektronisch einzureichen (Ausschlussgrund). Mitglieder von Bietergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erkl./Nachweise für jedes Mitglied (MG) abzugeben mit Ausnahme der Angaben zum Projektleiter (PL), stellvertretenden PL, Bauüberwacher (BÜ) sowie zu den Referenzen.
Teil I - Angaben zum Vergabeverfahren
Teil II - Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (WT):
A: Angaben:
1) Angaben zur Identität: Firmenbezeichnung, Anschrift Straße u. PLZ/Ort, Kontaktperson(en), Tel., E-Mail, Internetadresse, Zweigstelle/Niederlassung
2) Allg. Angaben: Kleinstunternehmen, kleines, mittleres o. großes UN -bei BG: Angaben zur Einordnung des UN für jedes MG; Rechtsform gem. § 43 (1) VgV; Bestätigung WT gem. § 73 (3) VgV (Unabhängigkeit v. Ausführungs- u. Lieferinteressen); Angabe WT gem. § 53 (8) VgV (gewerbl. Schutzrechte).
3) Art der Angebotsabgabe: Einzelbieter oder BG (bei BG gem. § 43 (2) VgV Eigenerklärung v. jedem MG separat vorlegen); bei BG: Angabe welche Fkt. welcher Teilnehmer (TN) ausfüllt, welche weiteren TN gemeinsam am Vergabeverf. teilnehmen, Bezeichnung der teilnehm. Gruppe; bei BG: Erklär. ü. gesamtschuldnerische Haftung u. bevollmächtigten Vertreter als Anlage beifügen.
4) Angaben zum Projektteam (PT) für die FPL TGA (AGR 1 bis 3 sowie 7): Hierarchie und namentl. Benennung d. MG d. PT durch Vorlage eines Organigramms mit Abdeckung der folgenden Planungsleistungen: FPL TGA (AGR 1 bis 3 sowie 7) Lph 2-8 gem. § 55 i.V.m. Anl. 15 HOAI für: verantw. PL, stellv. PL, BÜ, ggf. weitere Projektmitarbeiter, ggf. Nachauftragnehmer oder Eignungsleihe.
B: Angaben zu Vertretern des WT: Name, Position/ beauftragt als, Anschrift, Tel., E-Mail, Erläuterungen zu Form, Umfang u. Zweck der Vertretungsberechtigung.
C: Angaben zu Unterauftragnehmern (UAN) gem. § 36 VgV: Unteraufträge an Dritte beabsichtigt, falls ja Namen der vorgeschlagenen UAN einschließlich der vorgesehenen Leistungen u. Verpflichtungserklärung (Verpf).
D: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer UN (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV. Falls ja, ist für jedes UN jeweils separat die EK mit d. Abschn. A, B des Teils II u. III (Ausschlussgr.) auszufüllen; Falls ja, ist die Verpfl. beizufügen.
Teil III - Ausschlussgründe:
A: im Zusammenhang (Zshg.) mit einer strafrechtl. Verurteilung gem. § 123 (1) GWB. Im Falle einer Verurteilung: Angabe, ob Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen wurden. Falls ja, Beschreibung d. Maßnahmen.
B: im Zshg. mit der Entrichtung von Steuern o. Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB. Angabe, ob allen Verpflichtungen im Zshg. mit Entrichtung von Steuern o. Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wurde. (zwingende Ausschlussgr.)
C: im Zshg. mit Insolvenz, Interessenkonflikten o. berufl. Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB. (fakultative Ausschlussgr.). Liegen Ausschlussgründe vor? Falls ja, Ausführung, welche Gründe vorliegen. Wurden selbstreinigende Maßnahmen getroffen? Falls ja, welche?
D: im Zshg. mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öff. Aufträge. Erklärung, kein Bezug zu Russland nach Artikel 5 k); Erklärung, dass keine UAN, Lieferanten oder Eignungsleiher beauftragt werden, die zu den in Buchst. a) bis c) genannten Unternehmen gehören
Teil IV - Eignungskriterien:
A: Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Name Bieter/ verantw. Führungskraft; Eintrag im Berufsregister z. B. Ingenieurkammer, Kopie Berufsausführungsberechtigung; Eintrag Handelsregister, falls nein: Begründung; falls ja: Kopie des Handels-/Partnerschaftsregisterauszuges (Registerauszüge nicht älter als 12 Monate zum Ende der Angebotsfrist)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters verlangen, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Referenzen (Ref.) gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
Angaben für Mindestreferenzprojekte des Bieters: Objektbezeichnung u. -beschreibung; AG: Bezeichnung, Ansprechpartner, Tel.; öff. AG ja/nein, erbrachte Lph; Leistungszeitraum (Beginn/Ende) Angabe je Lph.; Angabe HZ; Bauwerkskosten (KG 410 bis 430) in Euro brutto
Ausbildungsnachweise u. Bescheinigungen ü. berufl. Befähigung Projektteam gem. § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr.1, 2 u. 6 VgV 2016
Ang. zum vorgesehenen PL, stellv. PL und BÜ: Name, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren, Tabellarischer Lebenslauf (Anlage).
Referenzen (Ref.) gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
Mindestref. 1 des Büros oder Projektleiters: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3) für ein Sanierungs- /Umbauvorhaben einer Multifunktionshalle oder eines Gebäudes als Versammlungsstätte (gemäß Versammlungsstättenverordnung) gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI; mind. Lph 2-3 gem. § 55 HOAI erbracht; Lph 3 abgeschl. im Zeitraum (ZR): 01.09.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, mind. Honorarzone (HZ) II; Bauwerkskosten (BWK) (KG 410 bis 430) mind. 80.000 EUR brutto
Mindestref. 2 des Büros oder Projektleiters: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3) für ein Sanierungs- /Umbauvorhaben einer Multifunktionshalle oder eines Gebäudes als Versammlungsstätte (gemäß Versammlungsstättenverordnung) gemäß § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI; mind. Lph 5-8 gem. § 55 HOAI erbracht; Lph 8 abgeschl. im Zeitraum (ZR): 01.09.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, mind. Honorarzone (HZ) II; Bauwerkskosten (BWK) (KG 410 bis 430) mind. 80.000 EUR brutto
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV 2016: Mindestkriterium: mehrjährige Berufserfahrung
Hinweise:
Sofern das in der Mindestreferenz genannte Proj. die geforderten Mindestkriterien erfüllt, so ist eine Mehrfachnennung des Referenzprojektes möglich.
Personalunion zwischen PL und BÜ ist möglich.
Referenzblätter:
Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 3 Blatt DIN A4 (gilt auch für Formatierung der digitalen Unterlagen). Die Darstellung muss so gestaltet sein, dass der AG in die Lage versetzt ist, anhand der bekanntgegebenen Kriterien bewerten zu können.
Bewertet wird ausschließlich die jeweils geforderte Referenz. Falls mehr als eine Referenz der jeweils geforderten Referenz eingereicht wird, die die Mindestanforderungen erfüllen, ist anzugeben, welche Referenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der AG die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
§ 75 (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das dem Formular z. Eigenerklärung als Anlage beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebots zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe. Sollte der Bieter die Unterlagen anonym herunterladen, so muss er sich regelmäßig selbstständig über mögliche Änderungen bzw. Anpassungen informieren.
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Die Einreichung der Angebote über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpits, per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland