Bewachungsleistungen im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/681
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsleistungen im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, die Bewachungsleistungen für das Objekt Olbrichtplatz 3 (Dienstgelände und Dienstgebäude des GeoSN ) ab dem 1. Januar 2023 neu zu vergeben.
Dresden, DE
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, die Bewachungsleistungen für das Objekt Olbrichtplatz 3 (Dienstgelände und Dienstgebäude des GeoSN ) ab dem 1. Januar 2023 neu zu vergeben.
4 Leistungsbeschreibung
4.1 Kontroll- und Pfortendienst
4.1.1 Dienstzeit
- Montag bis Freitag von 5:30 Uhr bis 20:30 Uhr (nicht an Feiertagen), einschließlich der tele-fonischen Erreichbarkeit der VdS-anerkannten Notrufzentrale
- Öffnen des Dienstgeländes und des Dienstgebäudes um 5:30 Uhr
- Schließen des Dienstgeländes und des Dienstgebäudes um 20:30 Uhr
- 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr Präsenzpflicht im Pfortenbereich (entspricht der Rahmenarbeitszeit des GeoSN)
4.1.2 Personaleinsatz und Dienstkleidung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das einzusetzende Personal über die für die Aufga-benwahrnehmung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift ver-fügt und diese entsprechend anwenden kann.
- Das einzusetzende Personal ist vom Auftragnehmer mit einer einheitlichen Dienstkleidung einschließlich Namenschild auszustatten.
- Das einzusetzende Personal ist dem Auftraggeber unter Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (ohne Eintrag), dem Nachweis zur Unterrichtung nach § 34a GewO so-wie des Nachweises als Ersthelfer anzuzeigen.
- Neu einzusetzendes Personal (Personalwechsel bzw. Vertretungen) sind dem Auftraggeber rechtzeitig (i. d. R. vier Wochen vorher) anzuzeigen
4.1.3 Leistungen/ Aufgaben bei der Durchführung des Auftrages
Dem Auftragnehmer obliegen die nachfolgend genannten Aufgaben. Das eingesetzte Personal hat dabei die Pflicht, seine Aufgaben mit höchstem Einsatz, ständiger Aufmerksamkeit und Wachsamkeit unter allen Bedingungen auszuüben.
- Durchsetzung des Hausrechts nach Maßgabe des GeoSN, Sicherung des Dienststellenge-ländes und Abwendung von Schäden, Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Havarien
- Sicherung des Dienststellengeländes und Abwendung von Schäden
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Havarien
- Öffnen und Schließen des Dienstgebäudes und -geländes am Olbrichtplatz 3 (einschließlich Schließen der Toranlage und der Nebengelasse)
- Überwachung des Zugangs zum Dienstgebäude und -gelände Olbrichtplatz 3 (Zugangskon-trolle)
- Bedienen der Wechselsprechanlage und Schranke zur Einfahrt
- Öffnen der Schrankenanlage bei Dienstschluss
- Aktivieren und Deaktivieren der Einbruchmeldeanlage (EMA) am Dienstgebäude
Olbrichtplatz 3
- Überwachung und Bedienung der Gefahrenmeldeanlagen (BMA, EMA) und Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahrensituationen, einschließlich der Weiterleitung von Informatio-nen an vom Auftraggeber beauftrage Dritte
- Überwachung der Notrufeinrichtungen in den Behinderten-WC und sofortige Nothilfe bei Alarmauslösung (Aufsuchen des Auslöseortes)
- Inbetriebnahme der Aufzugsanlage bei Dienstbeginn
- Außerbetriebnahme der Aufzugsanlage bei Dienstende
- Tägliche Leerung des Behördenbriefkastens des GeoSN
- Auskunftserteilung an Besucher und Kunden, Telefonvermittlung
- Entgegennahme und Übergabe / Weiterleitung sowie Quittierung von Postsendungen und Warenlieferungen jeglicher Art
- Verwahrung, Ausgabe und Rücknahme von Gebrauchsschlüsseln
- Verwahrung, Ausgabe und Rücknahme von Fahrzeugpapieren, einschließlich Vollständig-keitskontrolle (Schlüssel, Fahrzeugschein, Tankkarte, Fahrtenbuch)
- Bei Dienstbeginn Licht in den Treppenhäusern und Gängen einschalten
- Bei Dienstende in den Treppenhäusern und Gängen, den Druck- und Kopierräumen, den Be-sprechungsräumen sowie den Sanitärräumen und Teeküchen Licht löschen und Fenster schließen
- Notfallhandling,
- Durchführung von Unterstützungs- bzw. Nothilfemaßnahmen beim Auftraggeber im Brand-, Katastrophen- und Evakuierungsfall (z.B. durch Freihalten der Flucht- und Rettungswege, Bekämpfung eines Entstehungsbrandes mit Handlöschgeräten, Wegweisung von zu evaku-ierenden Personen etc.)
- Führen eines Dienstbuches in dem die Dienstübergaben des Wachpersonals, Vorkommnis-se und Ereignisse sowie die Einsätze von Interventionskräften dokumentiert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung unter Verwendung der
Anlage 1 der Vergabeunterlage:
a) Sofern Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer in ihrem Her-kunftsland zur Erbringung von Bewachungsleistungen eine bestimmte Berechtigung besit-zen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein müssen, so ist der Nachweis der Be-rechtigung oder der Nachweis über die Mitgliedschaft in der bestimmten Organisation mit dem Angebot einzureichen (Kopie als Anlage ist ausreichend).
Beispielhaft betrifft dies in Deutschland die Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeord-nung (GewO).
b) Trifft a) nicht zu, sind als Nachweis für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemein-schaft und für jeden Unterauftragnehmer entweder einzureichen
der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
oder
der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur-sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemein-schaft und jedes Unterauftragnehmers (nicht älter als 3 Monate)
(Kopie als Anlage ist ausreichend)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes einzureichen
- der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
• für Personenschäden,
• für Sachschäden im Schadensfall,
• für abhanden gekommene bewachte Sachen,
• für Vermögensschäden und
• für abhanden gekommene Schlüssel
Die Haftpflichtversicherung muss den Mindestanforderungen gemäß § 14 der Verord-nung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung – BewachV) entsprechen.
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes zu erklären
- die Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 3 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes aufzulisten
- drei Referenzen über in den drei letzten Jahren ausgeführte Bewachungsleistungen, bei denen täglich (mindestens Montag bis Freitag) eine der mit dieser Ausschreibung zu ver-gebende vergleichbare Leistung erbracht wurde. Die vergleichbare Leistung hat sich da-bei an Punkt 4 dieser Vergabeunterlage zu orientieren.
Hierfür sind in der Anlage 3 unter der Nutzung der dortigen Tabelle jeweils anzugeben/ zu benennen
• der Wert der Leistung,
• der Erbringungszeitpunkt sowie
• der öffentliche oder private Empfänger der Leistung
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftrag-nehmer Nachfolgendes anzugeben
- die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (in entsprechender Tabelle der Anlage 3 einzu-tragen)
c) die Erklärung des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauf-tragnehmers
• dass er über eine VdS-anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle verfügt, welche nach der DIN EN 50518 zertifiziert ist
• dass er alle sich aus der DIN 77200-1 ergebenden Mindestanforderungen einhalten wird
• dass er alle sich aus der nach DIN EN 9001 ergebenden Mindestanforderungen ein-halten wird
Abschnitt IV: Verfahren
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auf-traggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.