Herstellung und Vertrieb des Chemnitzer Amtsblattes Referenznummer der Bekanntmachung: 10/00/22/003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Vertrieb des Chemnitzer Amtsblattes
Herstellung und Vertrieb des Chemnitzer Amtsblattes
verschiedene Standorte im Stadtgebiet Chemnitz mittels einer
einzurichtenden Stützpunktverteilung
Herstellung und Vertrieb des Chemnitzer Amtsblattes für den Zeitraum maximal 1. Januar 2023 (mit der ersten Ausgabe vom 6. Januar 2023) bis 31. Dezember 2025 (mit der letzten Ausgabe vom 23. Dezember 2025).
Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn er nicht vom AG bis spätestens 30. Juni 2023 oder 30. Juni 2024 gekündigt wird. Er endet spätestens zum 31. Dezember 2025 (mit der letzten Ausgabe vom 23. Dezember 2025).
Der Vertrag gilt maximal für den Zeitraum 1. Januar 2023 (mit der ersten Ausgabe vom 6. Januar 2023) bis 31. Dezember 2025 (mit der letzten Ausgabe vom 23. Dezember 2025). Der Vertrag gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn er nicht vom AG bis spätestens 30. Juni 2023 oder 30. Juni 2024 gekündigt wird. Er endet spätestens zum 31. Dezember 2025 (mit der letzten Ausgabe vom 23. Dezember 2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren" (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden. Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden. Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Eigenerklärung bzgl der aktuellen Russland-Sanktionen
- Herstellungs- und Vetriebskonzept
siehe III.1.1) und gemäß Auftrasgunterlagen
siehe III.1.1) und gemäß Auftrasgunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im
Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe
eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren
Vergabeverfahren.
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste,
Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]