Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B6945
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen
Dienstleistungen zur Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Leitbildprozesses für die Polizei Sachsen
Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 - Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
Los 2 - Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes.
Die Teilnahme und spätere Angebotsabgabe ist zwingend für beide Lose gefordert.
Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation
innerhalb des Freistaates Sachsen
Erarbeitung eines konkreten Leitbildes und dessen Konsolidierung in der Organisation.
Details sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses nachzulesen.
Es ist zwingend ein Teilnahmeantrag für das Los 1 bei der Beteiligung am Los 2 abzugeben.
Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes
innerhalb des Freistaates Sachsen
Prozess zur Evaluation der nachhaltigen Wirksamkeit des Leitbildes
Details sind unter Punkt 1.2 des Leistungsverzeichnisses nachzulesen.
Es ist zwingend ein Teilnahmeantrag für das Los 2 bei der Beteiligung am Los 1 abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- Bestätigung der Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen
- Eigenerklärung S1: Erklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit
- Eigenerklärung S2: Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung / Verpflichtungserklärung
- Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
siehe Anlage 1 - Bewertungsbogen zum Eignungsnachweis
Siehe Vergabeunterlagen, die genauen Bedingungen werden im Rahmen der Angebotsphase bekanntgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363