Schauspiel Leipzig, Sanierung der allgemeinen und szenischen Beleuchtungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: EB024_SCHL_Bosestr1_TM-TA-BEL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schauspiel-leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.architekturlux.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schauspiel Leipzig, Sanierung der allgemeinen und szenischen Beleuchtungsanlage
Planung der Technischen Ausrüstung § 53 HOAI, Anlagengruppe 7 für die Modernisierung der allgemeinen und szenischen Beleuchtung für das Schauspiel Leipzig
Leipzig, DE
Planung der Technischen Ausrüstung § 53 HOAI, Anlagengruppe 7 für die Modernisierung der technischen Ausrüstung - Szenische und allgemeine Beleuchtungsanlage für das Schauspiel Leipzig (Eigenbetrieb der Stadt Leipzig).
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Modernisierung der szenischen und allgemeinen Beleuchtungsanlage erfolgt in einer der Gesamtmaßnahme mit der Inspizientenanlage. Die szenische Beleuchtungsanlage ist veraltet, in Teilen verschlissen und mit sicherheitstechnischen und betrieblichen Mängeln behaftet. Die allgemeine Beleuchtung ist in Teilbereichen zu erneuern. Für die Sicherstellung des Spielbetriebs ist eine Erneuerung der gesamten Anlage erforderlich. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind umfangreich und in einer fundierten Planung im steten Austausch mit dem Nutzer abzustimmen.
Der Kostenrahmen beträgt ca. 1,7 Mio. Euro brutto.
Zeitschiene:
Vergabeausschuss Stadt Leipzig: bis Ende Januar 2023
Planungsbeginn: Februar 2023
Abschluss Leistungsphase 3: Juli 2023
Ausführungsplanung + Vergabe: bis Oktober 2024
Vorlauf für Bestell- und Lieferzeiten: Oktober 2024 – April 2025
Bau: 04 – Ende 09/2025
Da für die Baudurchführung der Gesamtmaßnahme das Haus in 2025 für 6 Monate für den Spielbetrieb geschlossen wird, ist die Zeitschiene zwingend einzuhalten.
Die Baumaßnahme soll im laufenden Betrieb der Nebenspielstätten umgesetzt werden. Die Großbühne, für die die szenische Beleuchtung erneuert werden soll, wird dabei nicht bespielt, jedoch die anderen kleineren Wirkungsstätten im Schauspielhaus. Dort werden jedoch keine großen Eingriffe, bis auf die Erneuerung der Leuchtmittel für die allgemeine Beleuchtung, erwartet.
Für die Baumaßnahme bedeutet dies jedoch unter Umständen Mehraufwand für die Planung als auch erhöhter Koordinierungsaufwand im Baugeschehen.
Die Maßnahmen umfassen u.a.:
Demontage aller Installationen der Bühnenbeleuchtungsanlage,
Lichtstellanlage bestehend aus Haupt- und Havarielichtstellpult,
Nebenpult für anlagenspezifische Haupteinschaltungen mit Touchscreen und zweitem Touch-Panel im Bühnenbereich (z. B. Inspizientenarbeitsplatz),
Betriebsräume mit erforderlichen Komponenten (Schalt- und Dimmerschränke, Netzwerkschrank),
Niederspannungsschaltanlagen,
Hauptverteilung von der örtlichen NSHV eingespeist und ferneinschaltbar,
Dimmeranlage für die Anschlussstellen der Bühnenbeleuchtungsendgeräte, Ausführung der Lastkreise als ThruPower- Module,
Lichtnetzwerk mit 19“ Stahlschrank (für DMX-Booster, Ethernetswitches, Patchpanele und Netzwerkknoten) sowie universellem Datenumsetzer (Gateway) zur Umsetzung der verschiedenen Medien Ethernet, DMX und Profibus,
Versatzkästen im Theater (Bühne und Saalbereich),
Klemmkästen als Übergabepunkt von fester zu flexibler Leitungsinstallation,
Kabel- und Leitungsnetz mit halogenfreien Leistungskabeln und flexiblen Energieversorgungszuleitungen an den beweglichen Einrichtungen der Bühnentechnik,
komplette Erneuerung des vorhandenen Arbeits- und Blaulichtes in LED- Ausführung,
Scheinwerferausstattung als szenische Grundausstattung,
Zuschauerraumbeleuchtung aus stufenlos regelbaren LED-Leuchten.
In Abhängigkeit von der Finanzierung.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards). Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Nachweis der beruflichen Befähigung:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers/Bieters ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber/Bieter eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers/Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
2)
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:
Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung.
3)
Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
4)
Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).
5)
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
– gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder
– gem. §21 Abs.1 AEntG oder
– gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB).
6)
Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1)
Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen. 2)
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
3)
Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
4)
Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
6)
Spezifischer Jahresumsatz:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Ergänzend zu:
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von
1.500.000 EUR,
für sonstige Schäden von
1.000.000 EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
6)
Spezifischer Jahresumsatz:
Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben.
Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von
280.000 EUR/ brutto
gefordert.
Bewertung:
≥280.000 - 3 Punkte / ≥140.000 - 2 Punkte / <140.000 - 1 Punkt
1)
Geeignete Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
2)
Eignungsleihe:
Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3)
Unterauftragsvergabe:
Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4)
Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend zu 1):
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche folgende Anforderungen erfüllen müssen.
Die nachfolgenden Referenzanforderungen müssen durch jedes Referenzobjekte erfüllt werden:
A) Fachgebiet für alle Referenzobjekte Planung der Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 § 53 HOAI - Mindestanforderung.
B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.2012 - Mindestanforderung.
C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung - Mindestanforderung.
Die nachfolgenden Referenzanforderungen können durch verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden, jede einzelne Referenzanforderung muss jeweils innerhalb eines Objekt erbracht sein:
D) Planung von szenischen Beleuchtungsanlagen für Mittel- oder Großbühnen.
2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.
E) Planung von Anlagen in einem Sanierungsobjekt.
2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.
F) Planung von Anlagen in einem denkmalsgeschützten Objekt..
2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.
G) Vollständig Erbrachte Leistungsphasen § 55 HOAI: mind. 2 bis 8.
2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.
H) Honorarzone § 56 HOAI mind. II (zwei) - Mindestanforderung.
I) Kosten DIN 276 KGR 470 Mio. Euro/Brutto:
≥ 1,5 für mind. ein Objekt - 3 Punkte / ≥ 1,0 für mind. ein Objekt - 2 Punkte / < 1,0 für mind. ein Objekt - 1 Punkt.
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung als „Ingenieur/in“ entsprechend § 75 (1) bis (3) VgV in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen. Geforderte Nachweise siehe Nr. III.1.1) oder III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung;
2) E sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
3) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium);
6) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;
7) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
8) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind.
Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
10) Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
11) Folgende Unterlagen werden zum Download bereitgestellt:
Antragsbogen, Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, Erläuterungsbericht, Grundrisse und Schnitte, Vertragsentwurf.
12) Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Antragsbogen - unterzeichnet, ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente.
13) Nach Abschluss der 1. Verfahrensstufe fordert der Auftraggeber die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe auf.
14) Folgende Unterlagen sind nach Angebotsaufforderung Bestandteile der Angebotsabgabe:
Vertragsentwurf unterzeichnet,
Honorarblatt ausgefüllt,
Ausführungen zu den Zuschlagskriterien.
15) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.