Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde Referenznummer der Bekanntmachung: BV-FNP-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dippoldiswalde
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01744
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dippoldiswalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP). Das Ziel ist die Zuschlagserteilung der kompletten Planungsleistungen für das Leistungsbild Flächennutzungsplan für die Leistungsphasen 1, 2 und 3 gemäß § 18 Abs. 1 HOAI mit sämtlichen Grundleistungen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 HOAI i.V.m. der dazugehörigen Anlage 2. Darüber hinaus soll eine Vielzahl von Besonderen Leistungen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 HOAI aus der dazugehörigen Anlage 9 beauftragt werden. Diese sind im Entwurf des Ingenieurvertrags (siehe dort Teil B "Detaillierte Regelungen zu Leistungen und Honorar") in den Vergabeunterlagen zu finden.
Aktuell besteht die vorbereitende Bauleitplanung aus zwei separat gefassten Teilflächennutzungsplänen, dem 2010 gefassten Flächennutzungsplan für Dippoldiswalde und Ortsteilen sowie dem 2005 aufgestellten Flächennutzungsplan der 2014 eingemeindeten Gemeinde Schmiedeberg mit Ortsteilen.
Ziel soll es sein, einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln und fortzuschreiben, umso eine einheitliche, rechtssichere Planungsgrundlage, gemäß § 8 Abs.2 BauGB zu schaffen, die den Anforderungen an aktuelle und künftige Herausforderungen der städtebaulichen Entwicklung gerecht wird.
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde liegt unweit von Dresden und zeichnet sich vor allem durch seine strukturelle Vielfalt durch die bestehenden 21 Ortsteile aus. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von ca. 104 km² mit einer Bevölkerung von 14 387 Einwohnern (Stand 04.09.2020). Letztere profitieren durch die Erholungs- und Freizeitangebote der Talsperre Malter, als staatlich anerkannter Erholungsort. Zudem erfüllt Dippoldiswalde die im Landesentwicklungsplan zugewiesene Versorgungsfunktion für das Umland als Mittelzentrum. Der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge erfasst Reinholdshain und Sadisdorf als Vorranggebiete für Windenergie, auf dem Gemeindegebiet von Dippoldiswalde. Diese raumbedeutsame Funktion bzw. Nutzung ist entsprechend zu berücksichtigen. Mit dem Gewerbegebiet Reinholdshain und Industriegebiet Reichstädt besitzt Dippoldiswalde ein wirtschaftliches Potential, das es in den nächsten Jahren zu nutzten gilt. Hierfür ist die Erweiterung des Gewerbegebietes in Reinholdshain geplant.
Das Ziel ist die Zuschlagserteilung der kompletten Planungsleistungen für das Leistungsbild Flächennutzungsplan für die Leistungsphasen 1, 2 und 3 gemäß § 18 Abs. 1 HOAI mit sämtlichen Grundleistungen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 HOAI i.V.m. der dazugehörigen Anlage 2. Darüber hinaus soll eine Vielzahl von Besonderen Leistungen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 HOAI aus der dazugehörigen Anlage 9 beauftragt werden. Diese sind im Entwurf des Ingenieurvertrags (siehe dort Teil B "Detaillierte Regelungen zu Leistungen und Honorar") in den Vergabeunterlagen zu finden sowie im folgenden benannt.
Aktuell besteht die vorbereitende Bauleitplanung aus zwei separat gefassten Teilflächennutzungsplänen, dem 2010 gefassten Flächennutzungsplan für Dippoldiswalde und Ortsteilen sowie dem 2005 aufgestellten Flächennutzungsplan der 2014 eingemeindeten Gemeinde Schmiedeberg mit Ortsteilen.
Ziel soll es sein, einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln und fortzuschreiben, umso eine einheitliche, rechtssichere Planungsgrundlage, gemäß § 8 Abs.2 BauGB zu schaffen, die den Anforderungen an aktuelle und künftige Herausforderungen der städtebaulichen Entwicklung gerecht wird.
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde liegt unweit von Dresden und zeichnet sich vor allem durch seine strukturelle Vielfalt durch die bestehenden 21 Ortsteile aus. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von ca. 104 km² mit einer Bevölkerung von 14 387 Einwohnern (Stand 04.09.2020). Letztere profitieren durch die Erholungs- und Freizeitangebote der Talsperre Malter, als staatlich anerkannter Erholungsort. Zudem erfüllt Dippoldiswalde die im Landesentwicklungsplan zugewiesene Versorgungsfunktion für das Umland als Mittelzentrum. Der Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge erfasst Reinholdshain und Sadisdorf als Vorranggebiete für Windenergie, auf dem Gemeindegebiet von Dippoldiswalde. Diese raumbedeutsame Funktion bzw. Nutzung ist entsprechend zu berücksichtigen. Mit dem Gewerbegebiet Reinholdshain und Industriegebiet Reichstädt besitzt Dippoldiswalde ein wirtschaftliches Potential, das es in den nächsten Jahren zu nutzten gilt. Hierfür ist die Erweiterung des Gewerbegebietes in Reinholdshain geplant.
Konkret ist die Beauftragung der folgenden Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI 2021 beabsichtigt:
1. Leistungsphase 1 (Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen); § 18 Abs. 1 Nr. 1 HOAI 2021, 2. Leistungsphase 2 (Entwurf zur öffentlichen Auslegung); § 18 Abs. 1 Nr. 2 HOAI 2021 3. Leistungsphase 3 (Plan zur Beschlussfassung). Es sind sämtliche Grundleistungen aller Leistungsphasen gemäß der Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI 2021 vollständig zu erbringen. Darüber hinaus sind die folgenden Besonderen Leistungen gemäß der Anlage 9 zu § 18 Abs. 2 HOAI 2021 zu erbringen:
Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie Qualitätssicherung gemäß der Anlage 9 Nr. 3 HOAI 2021
- Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden (Anlage 9 Nr. 3 Buchtst. b HOAI 2021)
- Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen (Anlage 9 Nr. 3 Buchst. d HOAI 2021),
- Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung (Anlage 9 Nr. 3 Buchst. k HOAI 2021)
Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung gemäß der Anlage 9 Nr. 4 HOAI 2021:
- Digitalisieren von Unterlagen (Anlage 9 Nr. 4 Buchst. b HOAI 2021)
- Anpassen von Datenformaten (Anlage 9 Nr. 4 Buchst. c HOAI 2021)
- Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen (Anlage 9 Nr. 4 Buchst. i HOAI 2021)
Verfahrensbegleitende Leistungen gemäß der Anlage 9 Nr. 5 HOAI 2021:
- Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. b HOAI 2021)
- Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. c HOAI 2021)
- Erarbeiten des Umweltberichts (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. d HOAI 2021)
- Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. e HOAI 2021)
- Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsreglung in Bauleitplanungsverfahren (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. f HOAI 2021)
- Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. g HOAI 2021)
- Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. h HOAI 2021)
- Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahren (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. i HOAI 2021)
- Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. l HOAI 2021)
- Erstellen der Verfahrensdokumentation (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. o HOAI 2021)
- Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. q HOAI 2021)
- Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. r HOAI 2021)
- Mitwirken an Anhörungs- und Erörterungsterminen (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. s HOAI 2021)
- Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch (Anlage 9 Nr. 5 Buchst. u HOAI 2021)
Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen gemäß der Anlage 9 Nr. 6 HOAI 2021)
- Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften (Anlage 9 Nr. 6 Buchst. k HOAI 2021)
Kalkulatorischer Hinweis: Zu beteiligende Gremien für die Aufstellung des FNP sind, soweit erforderlich der Stadtrat, ggf. auch der Technische Ausschuss und die 16 Ortschaftsräte. Diese Gremien tagen jeweils in der Regel 11 x im Jahr. Etwaige Sitzungen sind nur fachlich vorzubereiten und an diesen bei Bedarf nach Absprache teilzunehmen.
Der Zuschlag kann nur an Bieter erteilt werden, welche das vorstehend angegebene Qualitätskriterium vollumfänglich erfüllen. D.h.:Konkrete namentliche Benennung des Projektteams, dass mindestens aus zwei Personen, nämlich dem Projektleiter und dem stellv. Projektleiter bestehen muss. Beide Personen müssen als Stadtplaner mindestens seit dem 14.08.2019 tätig sein. Ein geeigneter Nachweis ist für jede Person vorzulegen. Die Nichterfüllung dieses Zuschlagkriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. Sodann entscheidet unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts der niedrigste Preis über den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt ist oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Darüber hinaus die Erklärung, ob die in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Aufenthaltgesestz, § 2 Verpflichtungsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 SchwarzarbG). Schließlich die Eigenerklärung gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (HU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Sonderformular Russland-Embargo).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine Kopie der aktuellen Versicherungspolice einer
Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht
älter als 2 Monate ab Auftragsbekanntmachung, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der
Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflicht während der gesamten Vertragslaufzeit
unterhalten und ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung
vorzulegen. Er/sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das
Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf diese ausgestellt sein. Alternativ kann eine
gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt werden, wenn gerade auch
die Tätigkeit einer Arbeitsgemeinschaft mit Haftung für die gesamte Arbeitsgemeinschaft mitversichert ist.
Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer Arbeitsgemeinschaft mit
Außenhaftung für die gesamte Arbeitsgemeinschaft enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
Vergabeverordnung (VgV) über den allgemeinen Jahresumsatz. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistung tatsächlich erbringen,
werden aufaddiert.
1.) Vorlage der Kopie der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von
mindestens
- 1.500.000 EUR für Personenschäden,
- 300.000 EUR für Sachschäden
bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Die
Mindestdeckungssummen müssen mindestens 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen (= 2-fach
maximiert), hilfsweise falls nicht vorhanden die Vorlage der Erklärung des Versicherers, dass die Bereitschaft der Erhöhung bzw. des Abschlusses einer derartigen Versicherung mit dem Auftragnehmern im Falle der Auftragserteilung besteht.
2.) Es ist darzustellen, dass der allgemeine Jahresumsatz (Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021) im Durchschnitt mindestens 150.000 EUR pro Jahr betragen hat und der Bieter wenigstens seit drei Jahren als Planungsbüro tätig ist.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.
1, 2, 3, 6, 8 und 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur
Verfügung gestellt.
Die nachfolgend aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV
namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- die/der Projektleiter*in
Für den Bewerber/das Unternehmen und die/den Projektleiter*in sind aussagekräftige projektbezogene
Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen
über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die im Zeitraum 2017 bis 2022 erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind auf dem Projektdatenblatt folgende Angaben zu machen:
- Kurzbezeichnung
- Auftraggeber mit Namen und Anschrift
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Größe des Plans in km²
- erbrachte Leistungsphasen
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 sowie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Flächenplanung in den letzen drei Jahren 2019 bis 2021 ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und
anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die
Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
1.) Sowohl der Bewerber/das Unternehmen als auch die/der Projektleiter*in müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren 2017 bis 2021 vorweisen, die die folgenden MIndestkritrien erfüllen:
a) Ausführung von Flächennutzungsplänen, Teilflächennutzungsplänen oder vergleichbaren Leistungen
bzw. umweltbezogenen Fachgutachten, Umweltberichten oder vergleichbaren Gutachten.
b) Die vergleichbare Größe des Plans muss mindestens 80 km² betragen.
c) Es muss mindestens die Leistungsphase 2 im Leistungsbild des §§ 18 und/oder 19 HOAI in der jeweils gültigen Fassung erbracht worden sein.
2.) Die durchschnittliche jährlichen Anzahl der Beschäftigten der Fachrichtung Flächenplanung im den letzten drei Jahren 2019 bis 2022 muss mindestens zwei Beschäftigte betragen. Diese müssen den Nachweis über die Berufsbezeichnung "Architekt für Stadtplanung/Stadtplaner" einer vergleichbaren Qualifikation bei Büro im Ausland verfügen.
3.) Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mindestens DXF und DWG) sowie zum Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich. Schließlich ist eine Cloud für für den Austausch von Daten zwischen den Projektbeteiligten auf Seiten des Auftraggebers und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQLR2N8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.