Tonpulte des Herstellers DHD audio GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 48-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tonpulte des Herstellers DHD audio GmbH
Lieferung von 16 Einheiten Tonpulte des Herstellers DHD audio GmbH
Mitteldeutscher Rundfunk Kantstraße 71-73 04275 Leipzig
Lieferung von 16 Einheiten Tonpulte des Herstellers DHD audio GmbH
bestehend aus:
- 16 Stück SX2 Central & Fader Module für Cutter Platz
- 16 Stück TX 10.1" Multitouch Mixer für Redakteurs-Platz
- 16 Stück Core und I/O-Module für Schnittplatz
(bestehend aus:
XC3 IP Core, XC Digital I/O Module, XC Dual Embedder/Deembedder, XC Analog I/O Module, 18/24dBu, XC 19" Adapterpanel, flat,, XC blank panel, Enhanced DSP Processing, XC Power Supply 48V / 150W)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dient die Anlage D. In dieser Anlage bestätigt der Bieter, dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt.
Das Unternehmen hat eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und verpflichtet sich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Anlage C - Versicherung Original- und Neuprodukte
Anlage F - Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
04107 Leipzig
Ansprechpartner: Wiltrud Kadenbach
Referatsleiterin
Telefon: +49.(0)341.977-3800
Fax: +49.(0)341.977-1049
E-Mail: [gelöscht]
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15 Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYYRJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland