Materialbestellung Projekt NZL "Lesen macht stark" und "Mathe macht stark", Grundschule und Sek I
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Materialbestellung Projekt NZL "Lesen macht stark" und "Mathe macht stark", Grundschule und Sek I
Nachbestellung NZL-Materialien Lesen macht stark und Mathe macht stark:
• „Lesen macht stark" Sek. I -> Schülerordner und Lehrerordner
• ,,Mathe macht stark" Sek I -> Schülerordner und Arbeitshefte, Lehrerordner
• „Lesen macht stark“ GS Jahrgang 1/2 -> Schülerheft und Lehrerheft sowie Jahrgang 3/4 -> Schülerheft und Lehrerheft
• „Mathe macht stark“ Jahrgang 1/2 -> Arbeitsheft, Lehrerheft und Karteikasten sowie Jahrgang 3/4 Lehrerheft
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inkl. Direktlieferung an diverse Schulen in SH.
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Neubestellung neuer, gemeinsam mit Cornelsen im Rahmen des Kooperationsvertrages erstellter Materialien NZL – Lesen macht stark Sek. I:
• Trainingsheft "Lesestrategien" Kl. 5/6
• Konkrete Ideen für Lehrkräfte Kl. 5-8
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inkl. Direktlieferung an diverse Schulen in SH.
Nachbestellung NZL-Materialien Lesen macht stark und Mathe macht stark:
• „Lesen macht stark" Sek. I -> Schülerordner und Lehrerordner
• ,,Mathe macht stark" Sek I -> Schülerordner und Arbeitshefte, Lehrerordner
• „Lesen macht stark“ GS Jahrgang 1/2 -> Schülerheft und Lehrerheft sowie Jahrgang 3/4 -> Schülerheft und Lehrerheft
• „Mathe macht stark“ Jahrgang 1/2 -> Arbeitsheft, Lehrerheft und Karteikasten sowie Jahrgang 3/4 Lehrerheft
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inkl. Direktlieferung an diverse Schulen in SH.
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Neubestellung neuer, gemeinsam mit Cornelsen im Rahmen des Kooperationsvertrages erstellter Materialien NZL – Lesen macht stark Sek. I:
• Trainingsheft "Lesestrategien" Kl. 5/6
• Konkrete Ideen für Lehrkräfte Kl. 5-8
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inkl. Direktlieferung an diverse Schulen in SH.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung nur von einem Unternehmen erbracht werden kann, die Rechte der Gestaltung liegen bei dem Cornelsen Verlag.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Materialbestellung Projekt NZL "Lesen macht stark" und "Mathe macht stark", Grundschule und Sek I
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]