Planung der Grubenbauverwahrung im Lagerstättenteil Kiesholz der Lagerstätte Marienberg Referenznummer der Bekanntmachung: 1221081-J62
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Grubenbauverwahrung im Lagerstättenteil Kiesholz der Lagerstätte Marienberg
Es sind Planungsleistungen im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 7 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3 und optional in der Leistungsphase 8 zu erbringen.
Wismut GmbH
Projektträger Wismut-Altstandorte
09117 Chemnitz
Der Begriff „Kiesholz“ bezeichnet ein Waldgebiet zwischen Marienberg und Wolkenstein im Mittleren Erzgebirge und ist Teil der Lagerstätte Marienberg. Der projektrelevante Teil des Kiesholzes liegt innerhalb der Gemarkungen der Wolkensteiner Ortsteile Hilmersdorf und Gehringswalde. Bearbeitungsschwerpunkt sind die durch die SAG Wismut aufgewältigten und erweiterten Schächte 70, 71, 85, 106, 107 und Alte Schmiede.
Für das Vorhaben wurde folgender Leistungsumfang nach HOAI 2021 abgeschätzt:
Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne von § 43 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 12:
- Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 7.
Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne von § 43 HOAI, Anlage 12:
zu Leistungsphase 2:
2.1 Beschaffung Unterlagen: Beschaffung der relevanten Auszüge aus Grundbuch, Kataster sowie anderen amtlichen Unterlagen;
2.2 Archivrecherche: Recherche aller Informationen innerhalb der Projektgrenzen (u. a. Archiv Wismut und Bergarchiv Freiberg);
2.3 Bergschadenkundliche Bewertung: Bergschadenkundliche Bewertung nach Klassifikation der Sicherungsstufen/Risikoklassen innerhalb der Projektgrenzen unter Beachtung der aktuellen Nutzung u. Ableitung des gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarfs;
2.4 Vermessung: Vorbereitung, Ausführung u. Auswertung der für die weitere Planung zusätzlich erforderlichen Vermessungsleistungen;
2.5 Befahrung der Schadstellen: Gemeinsame Befahrung der Schadstellen mit dem Auftraggeber.
zu Leistungsphase 3:
3.1 Beschaffung Zustimmung der Eigentümer: Beschaffung u. Nachweis der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer zur Nutzung der von den geplanten Maßnahmen betroffenen Grundstücke;
3.2 Mitwirkung Genehmigungsanträge: Mitwirkung bei der Erstellung v. Unterlagen für ggf. erforderliche Genehmigungsanträge im Zusammenhang mit Eingriffen in betroffenen Forstflächen, Gehölzinseln und Einzelbäume.
optional zu Leistungsphase 8:
8.1 Örtliche Bauüberwachung (24 Monate): Vorbereitung, Durchführung u. Protokollierung der Bauberatungen; Überwachen der Ausführung der Bauleistung; Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen u. Prüfen der Aufmaße; Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme; Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; Mitwirken bei der Abnahme v. Leistungen u. Lieferungen;
8.2 Prüfen v. Nachträgen: Prüfen v. Nachtragsangeboten der Bauausführenden auf rechnerische, sachliche u. fachtechnische Richtigkeit, einschl. Begründung der Erforderlichkeit nach VOB/B;
8.3 Ingenieurgeologische Begleitung: Ing.-geol. Bewertung u. Abnahme v. Verwahrungshorizonten;
8.4 Vermessungseinsatz: Vorbereitung, Ausführung u. Auswertung der für die Bauausführung sowie für Erstellung der Verwahrungsdokumentation erforderlichen Vermessungsleistungen;
8.5 Videosondierungen: Vorbereitung, Durchführung u. Auswertung inkl. Ergebnisbericht in Kurzform; bis 30 m Teufe inkl. Erstellung Kurzbericht je Sondierung bzw. Einsatztag; digitale Aufzeichnung u. Übergabe auf Datenträger; Umfang: bis zu 6 Einzelsondierungen je Einsatztag inkl. An-/Abfahrt;
8.6 Verwahrungsdokumentation: Erstellung der Verwahrungsdokumentation inkl. Risswerk unter Berücksichtigung der Vorgaben durch das Sächsische Oberbergamt (Merkblatt für die Dokumentation von Erkundungs-, Sanierungs- und Verwahrungsarbeiten (Stand: Januar 2019); Darstellung als Zusammenfassung in einem Dokument;
8.7 Gleitende Projektierung: Fortschreibung der Ausführungsplanung infolge v. Erkenntnissen, die im Zuge der Erkundung und Aufwältigung der Grubenbaue gewonnen werden u. eine Anpassung der bestehenden Plangrundlagen erforderlich machen; Leistungsbestandteile: Ortsbesichtigung, Erstellung v. Planunterlagen, Erstellung eines Nachtrags-LVs und Erstellung v. Zeichnungen;
8.8 Öffentlichkeitsarbeit: Projektvorstellung in der Gemeinde, (1 Termin, ggf. abends).
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ca. 1.980.000,00 € (netto).
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 7 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung der einzelnen Besonderen Leistungen in der Leistungsphase 8 ist für den Auftraggeber jeweils optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es ist zugelassen, wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und bei einer Ingenieurkammer oder gleichwertig eingetragen ist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Bedingungen erfüllt. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung bei einer Ingenieurkammer oder gleichwertig, sowohl für den Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird, vorzulegen.
Die Nichtvorlage des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshafthaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert: Deckung Personenschäden mindestens 1,50 Mio. Euro und Deckung Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,00 Mio. Euro. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis oder die Erklärung vorzulegen. Die Nichtvorlage des Nachweises oder der Erklärung führt zwingend zum Ausschluss.
3) Jahresumsatz (mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro (netto), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Die Nichtvorlage der Angaben oder des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
4) Jahresumsatz (gesamt):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro (netto) (mindestes 500.000,00 € pro abgeschlossenem Geschäftsjahr). Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Die Nichtvorlage der Angaben oder des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
5) Vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren:
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des oben genannten Zeitraums vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (untertägiger Altbergbau (Erzbergbau), Leistungsbild Ingenieurbauwerke, erbrachte Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 7 und Örtliche Bauüberwachung (Lph 8) und Baukosten mind. 1.500.000,00 € netto). Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Büros (bei Bewerber/Bietergemeinschaft das Büro, das die Leistung erbracht hat),
- Bezeichnung und Anschrift des Vorhabens,
- Auftraggeber (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Beschreibung des Vorhabens (ca. 1 DIN A4 Seite),
- Leistungsbild,
- Erbrachte Leistungsphasen,
- Erbrachte Besondere Leistungen,
- Baukosten (in EUR netto),
- Anrechenbare Kosten (in EUR netto),
- Auftragswert (in EUR netto).
Die einzelnen Leistungsinhalte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein.
Die Nichtvorlage von mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des oben genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, führt zwingend zum Ausschluss.
6) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Nichtvorlage der Erklärung führt zwingend zum Ausschluss.
7) Angabe zu Mitarbeitern am Projekt:
7.1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
7.2) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Die Angaben und Nachweise zu den Punkten 7.1 und 7.2 sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Nichtvorlage der Angaben und Nachweise zu den Punkten 7.1. oder 7.2. führt zwingend zum Ausschluss.
8) Beschreibung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Beschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Nichtvorlage der Beschreibung führt zwingend zum Ausschluss.
9) Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe (einschl. Verpflichtungserklärungen) sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
10) Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Verweis auf § 75 Abs. 2 und 3 VgV; Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Rechtsform bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.