Schulverband Bad Bramstedt Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverband Bad Bramstedt Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung der Gemeinschaftssschule Auenland
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung von der Gemeinschaftssschule Auenland mit einer Grundfläche von ca. 12,5 Tsd. Quadratmetern. Die exakten Jahresreinigungsflächen sind auf der Exceldatei „Angebotsdatei Projekt 22.1034“ ausgewiesen. Die Liegenschaft hat rund 2,1 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Die Leistung wird über einen Zeitraum von 48 Monaten mit Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, alternativ Eigenerklärung
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch im vier Augen Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.