Umsetzung der eAkte u.d. Datennetzes in allen Gerichtsbarkeiten in Schleswig-Holstein, hier: Planungspaket 4 – Projektnummer 21940054 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00666
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung der eAkte u.d. Datennetzes in allen Gerichtsbarkeiten in Schleswig-Holstein, hier: Planungspaket 4 – Projektnummer 21940054
Objektplanung gemäß HOAI 2021 § 33 ff, Gebäude und Innenräume. Lph. 1-8, stufenweise Beauftragung
Schwarzenbek, Ratzeburg, Reinbek
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes zur Einführung der elektronischen Akte (kurz eAkte) in Gerichtssälen müssen die Gerichte in Schleswig-Holstein umgerüstet werden.
Insgesamt sind davon 28 Liegenschaften im Rahmen des Großprojektes betroffen.
Die Liegenschaften wurden aufgeteilt in vier Planungspakete und mehrere Lose.
Im Planungspaket 4 werden insg. 6 Liegenschaften im südöstl. Bereich von Schleswig-Holstein mit insges. 31 Verhandlungsräumen zzgl. Beratungsräume, während des lfd. Gerichtsbetriebes mit einer ergo. Möbel- u. Mediensteuerungsanlage ausgestattet.
Die Ausschreibung ist unterteilt in 2 Losen.
Los 1 betreffen die Liegenschaften: Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Ratzeburg u. Amtsgericht Reinbek mit insg. 11 Verhandlungsräumen.
Damit eine einheitl. Struktur in allen Verhandlungsräumen Schleswig-Holsteins gewährleistet werden kann, ist ein globales Konzept von einem Medienplanungsbüro erstellt, dass einen Standard der Möbel und Medientechnik in einem exemplarischen Verhandlungsraum definiert, (z.B. welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen). Dieses Konzept muss auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort pro Verhandlungsraum angepasst und mit dem Nutzer und dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Des Weiteren muss die Datennetzstruktur in best. Liegenschaften auf den neuesten Anforderungen von CAT7 angepasst werden. Andere Liegenschaften wurden bereits im Rahmen eines anderen Projektes auf CAT7 umgestellt. Anpass. an Technikräumen und ggf. Wachtmeisterei od. Erweiterungen der CAT7 Verkabelung muss in der weiteren Planung für die einzelnen Liegenschaften betrachtet und mit den jeweiligen Nutzern und Auftraggeber abgestimmt werden.
Von den 3 Liegenschaften befinden sich 1 unter Denkmalschutz. Daher müssen die Standardvorgaben der Medientechnik mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Durch den Einbau der Medientechnik in die Verhandlungsräume müssen u. a. folgende Aspekte betrachtet werden:
• Planung der Richtertische auf Grundlage der bereits entwickelten Möbelsystematik/ Ergometrie
• Konzeption der Beleuchtung, auch unter Berücksichtigung von Blendschutz/ Sonnenschutzanlagen
• Betrachtung der Raumakustik,
• Barrierefreiheit hinsichtlich Seh-, Hör- und Gehbehinderung
• Ggf. Planung und Einbindung eines anzupassenden Lüftungskonzeptes
In diesem Vergabeverfahren werden Planungsbüros mit Erfahrungen aus ähnl. Maßnahmen, wie Gerichtsbau, u. a. auch im Bereich denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, die Leistungen werden jeweils abgerufen. Der Auftraggeber behält sich vor für die Ausführungen von Leistungen im Bereich Datennetze durch eine eigene Organisationseinheit vornehmen zu lassen. Dem Hochbauplaner obliegen aber weiterhin die Aufgaben der Einbindung und Koordination der Maßnahmen in das Gesamtprojekt. Die Bauleistungen werden voraussichtlich über mehrere Liegenschaften je Los in Einzelgewerken ausgeschrieben.
Organisatorisch werden die 6 Liegenschaften als gesonderte Projekte betrachtet, das gilt auch für die Erstellung der Finanzunterlagen sowie die Abrechnungen/ Gewährleistungsabnahme. Lediglich die Planer-Leistungen werden übergeordnet für die Liegenschaften je Los gemeinsam beauftragt. Die Honorarrechnungen der Planungsleistungen müssen jedoch Liegenschaftsbezogen abgerechnet werden.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z.B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutzrechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000331 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Plön, Eutin, Oldenburg
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes zur Einführung der elektronischen Akte (kurz eAkte) in Gerichtssälen müssen die Gerichte in Schleswig-Holstein umgerüstet werden.
Insgesamt sind davon 28 Liegenschaften im Rahmen des Großprojektes betroffen.
Die Liegenschaften wurden aufgeteilt in vier Planungspakete und mehrere Lose.
Im Planungspaket 4 werden insgesamt 6 Liegenschaften im südöstl. Bereich von Schleswig-Holstein mit insgesamt 31 Verhandlungsräumen zzgl. Beratungsräume, während des lfd. Gerichtsbetriebes mit einer ergonomischen Möbel- und Mediensteuerungsanlage ausgestattet.
Die Ausschreibung ist unterteilt in 2 Losen.
Los 2 betreffen die Liegenschaften: Amtsgericht Plön, Amtsgericht Eutin und Amtsgericht Oldenburg mit insg. 20 Verhandlungsräumen.
Damit eine einheitliche Struktur in allen Verhandlungsräumen Schleswig-Holsteins gewährleistet werden kann, ist ein globales Konzept von einem Medienplanungsbüro erstellt, dass einen Standard der Möbel und Medientechnik in einem exemplarischen Verhandlungsraum definiert, (z.B. welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen). Dieses Konzept muss auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort pro Verhandlungsraum angepasst und mit dem Nutzer und dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Des Weiteren muss die Datennetzstruktur in best. Liegenschaften auf den neuesten Anforderungen von CAT7 angepasst werden. Andere Liegenschaften wurden bereits im Rahmen eines anderen Projektes auf CAT7 umgestellt. Anpassungen an Technikräumen und ggf. Wachtmeisterei oder Erweiterungen der CAT7Verkabelung muss in der weiteren Planung für die einzelnen Liegenschaften betrachtet und mit den jeweiligen Nutzern und Auftraggeber abgestimmt werden.
Von den 3 Liegenschaften befinden sich 1 unter Denkmalschutz. Daher müssen die Standardvorgaben der Medientechnik mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Durch den Einbau der Medientechnik in die Verhandlungsräume müssen u.a. folgende Aspekte betrachtet werden:
• Planung der Richtertische auf Grundlage der bereits entwickelten Möbelsystematik/ Ergometrie
• Konzeption der Beleuchtung, auch unter Berücksichtigung von Blendschutz/ Sonnenschutzanlagen
• Betrachtung der Raumakustik,
• Barrierefreiheit hinsichtl. Seh-, Hör- und Gehbehinderung
• Ggf. Planung und Einbindung eines anzupassenden Lüftungskonzeptes
In diesem Vergabeverfahren werden Planungsbüros mit Erfahrungen aus ähnl. Maßnahmen, wie Gerichtsbau, u. a. auch im Bereich denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, die Leistungen werden jeweils abgerufen. Der Auftraggeber behält sich vor für die Ausführungen von Leistungen im Bereich Datennetze durch eine eigene Organisationseinheit vornehmen zu lassen. Dem Hochbauplaner obliegen aber weiterhin die Aufgaben der Einbindung und Koordination der Maßnahmen in das Gesamtprojekt. Die Bauleistungen werden voraussichtlich über mehrere Liegenschaften je Los in Einzelgewerken ausgeschrieben. Organisatorisch werden die 6 Liegenschaften als gesonderte Projekte betrachtet, das gilt auch für die Erstellung der Finanzunterlagen sowie die Abrechnungen/ Gewährleistungsabnahme. Lediglich die Planer-Leistungen werden übergeordnet für die Liegenschaften je Los gemeinsam beauftragt. Die Honorarrechnungen der Planungsleistungen müssen jedoch Liegenschaftsbezogen abgerechnet werden. Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrung im Umgang mit dem öffentl. Bauen, z.B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, Denkmalschutzrechtliche Belangen, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121000331 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung der eAkte u.d. Datennetzes in allen Gerichtsbarkeiten in Schleswig-Holstein, hier: Planungspaket 4 – Projektnummer 21940054
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung der eAkte u.d. Datennetzes in allen Gerichtsbarkeiten in Schleswig-Holstein, hier: Planungspaket 4 – Projektnummer 21940054
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. - Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de