Leistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Raum Zwickau
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Raum Zwickau
Landkreis Zwickau
Leistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Raum Zwickau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vereinbarung zur Vertragsverlängerung des Verkehrsvertrages über den Linienverkehr im Bediengebiet des Linienbündels 2 "Nord/Nordwest-Süd" (ehemals Linienbündel 2+3) im Landkreis Zwickau. Zwischen der Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW) und dem Landkreis Zwickau besteht seit dem 23.12.2013 der Verkehrsvertrag zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Bediengebiet des Linienbündels 2 "Nord/Nordwest-Süd" im Landkreis Zwickau mit Vertragsbeginn zum 01.08.2014. Dieser Vertrag wurde als Ergebnis eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens im Jahr 2013 geschlossen, in welchem der RVW der Zuschlag erteilt wurde. Die Laufzeit dieses Verkehrsvertrages endet gem. §16 Verkehrsvertrag am 31.07.2024.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land: Deutschland
Vereinbarung zur Vertragsverlängerung des Verkehrsvertrages über den Linienverkehr im Bediengebiet des Linienbündels 2 "Nord/Nordwest-Süd" (ehemals Linienbündel 2+3) im Landkreis Zwickau. Zwischen der Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW) und dem Landkreis Zwickau besteht seit dem 23.12.2013 der Verkehrsvertrag zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Bediengebiet des Linienbündels 2 "Nord/Nordwest-Süd" im Landkreis Zwickau mit Vertragsbeginn zum 01.08.2014. Dieser Vertrag wurde als Ergebnis eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens im Jahr 2013 geschlossen, in welchem der RVW der Zuschlag erteilt wurde. Die Laufzeit dieses Verkehrsvertrages endet gem. §16 Verkehrsvertrag am 31.07.2024.
Für die Durchführung des neuen Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe von Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 "Nord/Nordwest-Süd" nach VO (EG) 1370/2007 ist das am 02.08.2021 in Kraft getretene Gesetz über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) zu beachten. Eine praktische Ausgestaltung dieses Gesetzes ist auf Grund fehlender Rahmenbedingungen wie dem rechtlichen Rahmen, den technischen Bedingungen und den Förderbedingungen aktuell nicht möglich. Im Ergebnis wurde als Übergangslösung die Fortführung der Zusammenarbeit mit der RVW erklärt. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgende Vertragsverlängerung:
1. Der derzeit zwischen den Parteien am 23.12.2013 geschlossenen Verkehrsvertrag über den Linienverkehr im Bediengebiet des Linienbündels 2 "Nord/Nordwest-Süd" im Landkreis Zwickau mit Vertragsbeginn am 01.08.2014 wird über den 31.07.2024 hinaus bis zum 31.12.2025 verlängert.
2. Dem Landkreis Zwickau steht bei Bedarf eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit dieser Vertragsverlängerung bis maximal zum 31.07.2026 zu. Die erneute Vertragsverlängerung hat schriftlich bis zum 30.06.2025 zu erfolgen.
Für die Durchführung des neuen Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe von Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 "Nord/Nordwest-Süd" nach VO (EG) 1370/2007 ist das am 02.08.2021 in Kraft getretene Gesetz über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) zu beachten. Eine praktische Ausgestaltung dieses Gesetzes ist auf Grund fehlender Rahmenbedingungen wie dem rechtlichen Rahmen, den technischen Bedingungen und den Förderbedingungen aktuell nicht möglich. Im Ergebnis wurde als Übergangslösung die Fortführung der Zusammenarbeit mit der RVW erklärt.