Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von Vitaldatenmonitoren Referenznummer der Bekanntmachung: 049 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von Vitaldatenmonitoren
Austausch von Monitoren im bestehenden Monitoringnetzwerk mit Stations-Zentralen in den Bereichen Zentral-OP, Internistische Intensivstation sowie Schwerbrandverletztenzentrum des Klinikums St. Georg gGmbH.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Austausch von 45 Monitoren im bestehenden Monitoringnetzwerk mit Stations-Zentralen in den Bereichen Zentral-OP, Internistische Intensivstation sowie Schwerbrandverletztenzentrum des Klinikums St. Georg gGmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es besteht der Bedarf des Ersatzes von 45 St. Vitaldaten-Monitoren zur Patientenüberwachung, welche in das bestehende Monitoring-Netzwerk mit Bestands-Stations-Zentralen integriert werden müssen.
Am Klinikum wird ein Transport-Überwachungs-Konzept betrieben, welches den Verbleib des Transportmonitors am Patienten mit temporärer Adaption am jeweiligen Patientenstellplatz beinhaltet und eine lückenlose Überwachung aller Vitaldaten ermöglicht (Patient durchläuft folgende Bereiche mit gleichem Transportmonitor: ZNA, OP, AWR, ITS, IMC, Normalstation). Es sind eine Vielzahl von Bestands- >>Modulen<< (u.a. Hämodynamik-, HZV-, IBP-, Narkosetiefe-, Schnittstellenmodule) an den zu beschaffenden Überwachungsmonitoren zu betreiben. Diese Leistung kann aus vorgenannten Gründen der Kompatibilität nur der bisherige Vertragspartner erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von Vitaldatenmonitoren zur Patientenüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04R1BU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.