Errichtung Multifunktionsgebäude, Los 2 - Fachplanung HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 016 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung Multifunktionsgebäude, Los 2 - Fachplanung HLSK
Das Städtische Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, beabsichtigt die Errichtung und spätere Vermietung eines Multifunktionsgebäudes auf seiner Liegenschaft in der Delitzscher Straße 141. Das Gebäude ist zur Nutzung als zentraler Standort für Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Leipziger Norden, als Parkhaus für Beschäftigte der St. Georg Unternehmensgruppe und Privatpersonen sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche vorgesehen.
Das Multifunktionsgebäude besteht aus 3 funktional zu trennenden Bereichen:
Untergeschoss und Erdgeschoss:
Rettungswache mit
- Parkflächen für bis zu 30 Rettungsfahrzeuge
- allen notwendigen Logistik-, Reinigungs- und Wartungsflächen
- Umkleiden und Sanitäranlagen
- Dienst- und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter
2. Obergeschoss bis 5. Obergeschoss:
Kopfbau mit Gewerbeflächen für Büro- und Labornutzung
5 Parketagen mit insgesamt ca. 400 Stellplätzen
Insgesamt ist das Gebäude mit folgenden Eckdaten konzipiert:
- Gebäudegrundfläche: ca. 35 m x 75 m
- Bruttogeschossfläche: ca. 18.400 m²
- Gesamtkosten: max. 26 Mio. Euro
Städtisches Klinikum "St. Georg" Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung der nachfolgend im Einzelnen vereinbarten Ingenieurleistungen für das Vorhaben "Multifunktionsgebäude - Neubau Rettungszentrum Nord",
im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den nachstehenden Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 4 und 5 bis 9:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. Wärmeversorgungsanlagen
3. Lufttechnische Anlagen
7. nutzungsspezifischen Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation
Die Leistung umfasst neben der Planung und Realisierung des Neubaus auch die Anbindung an das Leitungsnetz des Klinikums bzw. der externen Versorger. Die bereits abgestimmte Konzeptidee ist zu Grunde zu legen und das Funktions- und Raumprogramm umzusetzen.
Das Gebäude soll, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Klimazielen der Stadt Leipzig, einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Energie leisten und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung nutzen. Die optimale Ausrichtung des Gebäudes bietet ideale Voraussetzungen für Photovoltaikflächen. Diese sind in Abstimmung mit den Stadtwerken zu konzipieren.
Der Auftraggeber erwartet die Planung eines "Klimaneutralen Gebäudes" (Carbon Neutral Building).
Das Gebäude soll entsprechend der Nutzungsart barrierefrei hergestellt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4. Für das Projekt beträgt der mögliche Gesamtumfang die Leistungsphasen 1 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung Multifunktionsgebäude, Fachplanung HLSK
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04R1MH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.