Durchführung eines wettbewerblichen, gestuften Auswahlverfahrens zur Ermittlung des künftigen Konzessionsnehmers für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Stadt Görlitz
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2016/S 251-463329)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerlitz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.goerlitz.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines wettbewerblichen, gestuften Auswahlverfahrens zur Ermittlung des künftigen Konzessionsnehmers für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Stadt Görlitz
Die Stadt Görlitz mit ca. 55.000 Einwohnern und einer Stadtfläche von ca. 67 km² beabsichtigt, zum 01.01.2019 die Konzessionen für die öffentliche Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung in der Stadt neu zu erteilen. Der künftige Konzessionsnehmer hat sowohl die Leistungen der Wasserversorgung als auch der Abwasserbeseitigung für die Stadt zu erbringen. Dabei soll er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber den Kunden, jedoch nach Weisungen der Stadt und näheren vertraglichen Vorgaben, tätig werden und das Betriebsrisiko tragen. Dafür wird ihm die Nutzung von Wegerechten der öff. Verkehrsräume eingeräumt. Die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Anlagen hat er vom bisherigen Konzessionsnehmer zu erwerben. Das Konzessionsvergabeverfahren unterfällt nach Art. 12 Abs. 1 und 2 der RL 2014/23/EU nicht dem förmlichen Vergaberecht. Diese freiwillige Bekanntmachung im EU-Amtsblatt soll daher lediglich dazu dienen, das Interesse möglichst vieler Bewerber zu wecken.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Telefon: Frau Girke [gelöscht] oder Herr Spata [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
zum 01.01.2019
zum 01.01.2024
Diese freiwillige Bekanntmachung im EU-Amtsblatt soll daher lediglich dazu dienen, das Interesse möglichst vieler Bewerber zu wecken.
Dies hatte noch im März 2017 auch die 1.VK Sachsen entschieden. Das Verfahren wurde jedoch im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb im Interesse einer verwaltungsgerichtlichen Klärung unterbrochen, welche sich über mehrere Jahre hinzog. Da sich nicht ausschließen lässt, dass sich aufgrund der Verschiebung des Leistungsbeginns nunmehr weitere Bewerber für das Verfahren interessieren, die angesichts der bisherigen zeitlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens hiervon abgehalten waren, hat die Stadt eine teilweise Zurückversetzung in die Phase des Teilnahmewettbewerbs für angezeigt er-achtet: Bewerber, für die eine Bewerbung nun erstmalig möglich erscheint, haben innerhalb der unten gesetzten Fristen Gelegenheit, sich ebenfalls um eine Teilnahme zu bewerben. Das Angebotsverfahren als zweite Phase findet dann im Anschluss mit allen als geeignet beurteilten Bewerbern statt. Diejenigen Bewerber, welches sich bereits seinerzeit qualifiziert hatten, nehmen weiterhin am Verfahren teil.
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