Reinigungsarbeiten (Baureinigung) (22E00068 - 21940059 AG KI / Umbau, eAkte u. Datennetz) Referenznummer der Bekanntmachung: 22E00068 - 21940059
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsarbeiten (Baureinigung) (22E00068 - 21940059 AG KI / Umbau, eAkte u. Datennetz)
Reinigungsarbeiten gem. LV
Für das in 1915-1916 u. 1979-1984 erbaute Gebäude und unter Denkmalschutz stehende Amtsgerichts Kiel wird im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Aktenführung das gesamte Mobiliar in den Richtersälen und in den Besprechungsräumen ausgetauscht.
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24103 Kiel
ca. 700,00 h Zwischenreinigung
ca. 4.810,00 m² Bauschlussreinigung Textilboden
ca. 31,00 m² Bauschlussreinigung Kautschuk-Noppen-Belag
ca. 1.500,00 m² Bauschlussreinigung Linoleumbelag
ca. 6.300,00 m² Bauschlussreinigung Wände beschichtet
ca. 225,00 m² Bauschlussreinigung Wandfliesen
ca. 1.480,00 m² Bauschlussreinigung Fenster
ca. 368,00 Stück Bauschlussreinigung Türen
ca. 670,00 Stück Bauschlussreinigung Schreibtische und Sitzmöbel
ca. 335,00 Stück Bauschlussreinigung Einbau- und Hängeleuchten
ca. 752,00 Stück Heizkörper und Heizleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsarbeiten (Baureinigung) (22E00068 - 21940059 AG KI / Umbau, eAkte u. Datennetz)
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht.
Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]