Kauf und Lieferung von Notebooks für Education Referenznummer der Bekanntmachung: I20210915-0225
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Notebooks für Education
Kauf und Lieferung von Notebooks für Education
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kommunit schreibt den Abschluss eines Vertrags über den Kauf und die Lieferung von mindestens 1.000 Stück Notebooks für Education aus. Mit Zuschlag werden von dieser Menge die ersten 200 Stück Notebook abgerufen und beschafft. Die Erstabrufmenge in Höhe von 200 Stück soll spätestens in Q2 2022 verfügbar und ausgeliefert sein. Die weiteren Einzelabrufe erfolgen zu jeweils 200 Stück. Nach Abnahme der ersten 1.000 Stück Notebook sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von maximal 2.000 Stück Notebook möglich. Auch diese Abrufe erfolgen zu jeweils 200 Stück. Eine Abnahmeverpflichtung der zusätzlichen 1.000 Notebook besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.