Generalplanungsleistungen Umbau und Umnutzung Kulturhaus Beucha Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandis
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04827
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-brandis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Umbau und Umnutzung Kulturhaus Beucha
Die Stadt Brandis liegt im Landkreis Leipzig und dort etwa 20 km östlich von Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Zum 01.01.1999 schlossen sich die Stadt Brandis und Beucha zusammen und somit entstand die Stadt in ihren heutigen Ausmaßen. Die Stadt Brandis kann auf eine lange Tradition zurückblicken, manifestiert durch die Ersterwähnung im Jahr 1121. Im vergangenen Jahr erfolgte deshalb die 900 Jahrfeier.
Die Stadt Brandis beabsichtigt nun, das leerstehende Gebäude Kulturhaus Beucha wiederzubeleben. Das Gebäude wurde im Jahr 1920 zunächst als Restaurant errichtet und in den Jahren 1973 bis 1976 zum Kulturhaus umgebaut. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Kulturhaus für zahlreiche Kulturveranstaltungen genutzt. Zwischenzeitlich besteht hier keine Betriebserlaubnis mehr, weshalb es zum Leerstand kam.
Die Stadt beabsichtigt nunmehr, dem Gebäude durch eine Umnutzung und einen insofern erforderlichen Umbau neues Leben einzuhauchen.
Es soll ein Gründerzentrum mit co-working-spaces und Werkstätten für start-ups, ein Open Government Lab sowie temporäre Wohnungen entstehen.
Diese Funktionen sollen als Inkubator für ein lebhaftes Kulturhaus Beucha leben und dessen Sanierung letztlich ermöglichen.
Es wird ergänzend auf die bereits vorliegenden Planungsunterlagen verwiesen.
Im Übrigen wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Brandis, DE
Die Planungsleistungen sind als Generalplanungsleistungen ausgeschrieben.
Bestand
Das Kulturhaus soll zunächst beräumt werden, um das komplexe Raumgefüge im Erdgeschoss zu vereinfachen. Anbauten auf der Rückseite des Bauwerks sollen rückgebaut werden. Die Gartenseite der Fassade soll mit neuen Fenstern versehen und die ehemals vorhandenen hofseitigen Fenster des großen Saals wieder geöffnet werden. Die Barrierefreiheit ist herzustellen. Durch ein neues Treppenhaus und durch die Anbindung an die Erschließung des neuen Gründerzentrums über eine Brücke sollen die Flucht- und Rettungswege aus dem Veranstaltungsbereich im Obergeschoss des Kulturhauses neu organisiert werden. Das vorhandene Foyer mit offener Treppe und Garderobe soll erhalten bleiben und saniert werden.
Das Kellergeschoss ist trockenzulegen.
Neubau
Zwischen dem Kulturhaus und dem Gründerzentrum öffnet sich ein Hof, über den der Haupteingang des Neubaus erreicht werden soll. Großflächige Werkstätten im Erdgeschoss sollen über Tore entlang der Fassade beliefert werden. Im Obergeschoss sollen Büroräume unterschiedlicher Größe entstehen. Das Dachgeschoss soll aus einem großen Büro bestehen, das das Open Government Lab beherbergt. Dieses soll sich über eine Loggia zur Straße hin öffnen. Der verbleibende Teil des Dachgeschosses soll fünf Gästewohnungen beherbergen, die über einen Laubengang erschlossen sind und wo zum Gartenbereich hin eine Terrasse angeordnet ist.
Es wird ergänzend auf die bereits vorliegenden Planungsunterlagen verwiesen.
Nachhaltigkeit
Die Sanierung des bestehenden Kulturhauses spart Ressourcen. Der Neubau soll als Holzbau errichtet werden. Das Kulturhaus soll mit einer Holzpelletheizung, der Neubau über Geothermie in Verbindung mit einer Spitzenlastabdeckung durch die Pelletheizung des Altbaus beheizt bzw. energetisch versorgt werden. Das Dach des Kulturhauses soll mit einer Photovoltaikanlage versehen werden, die den Stromverbrauch der energetischen Versorgung des Gebäudes jedenfalls relativieren soll.
Es wird ergänzend auf die bereits vorliegenden Planungsunterlagen verwiesen.
Der Auftraggeber stellt klar, dass vorhandene Planungsansätze auch überdacht werden können.
Im Übrigen wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Die Auftragserteilung erfolgt optional und bezieht sich zunächst auf die Leistungsphasen bis zur LPH 4 nach § 34 ff. HOAI. Im Falle der Erteilung der Baugenehmigung soll es zur weiteren Beauftragung kommen und damit zur Fortsetzung des Auftrages. Die Ausführung der weiteren Leistungsphasen im Sinne der §§ 34 ff. HOAI sollen sich vorbehaltlich der Fördermittelgewährung und der Vorlage der Baugenehmigung jedenfalls ab ca. Juli 2023 anschließen.
Im Übrigen wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Zunächst wird die Leistungsphase 4 Objektplanung und die Leistungsphasen 3-4 bei den Fachplanungen ausgeschrieben.
Optional dann die Leistungsphasen 5-7, 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI.
Grund der Optionen: Erteilung Baugenehmigung; Gewährung Fördermittel
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Baugrundstück nach telefonischer Terminabsprache zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens der Stadt Brandis durch Frau Quandt organisiert.
Es ist zu beachten, dass Frau Quandt keine Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantworten wird. Diese Fragen können aus Gründen der Transparenz ausschließlich schriftlich über das Portal www.eVergabe.de erfolgen.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und den Nachunternehmern erfüllt werden können.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Den Ausschreibungsunterlagen sind die Unterlagen der bisher erbrachten Planungsleistungen LPH 1-3 beigefügt. Die Anlage dieser Unterlagen und die Bekanntgabe der vorbefassten Büros erfolgen im Rahmen der Ausschreibung, da sich auch diese Bewerber potentiell am Verfahren beteiligen können sollen.
Der vorhandene Planungsstand kann sehr wohl optimiert und angepasst werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben und soweit dies juristisch möglich ist, und im Übrigen Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2021);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 3.000.000,00 EUR Personenschäden und über 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500.000,00 EUR
- durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) 500.000,00 EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung des Planers Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/HLS ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/ELT ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Brandschutz ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Tragwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Freianlagen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
k) Die Berufserfahrung des Fachplaners Akustik ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Objektplanungsleistungen für vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021) einschließlich der nachbenannten Angaben.
Angabe von mindestens einer Referenz gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Generalplanungsleistungen für vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021) einschließlich der nachbenannten Angaben.
Von den vier geforderten Referenzen müssen mindestens zwei Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber sowie auf der Basis von Fördermitteln erfolgt sein.
Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
- ggf. Benennung des Nachunternehmers,
- Projektbezeichnung,
- Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit (mindestens 1 x LPH 2-8)
- Projektvolumen brutto insgesamt (KG 200-700)
- Projektvolumen,
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarzone,
- Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
- Länge der Planungs- und Bauzeit:
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm) und öffentliche Auftraggeberin
- Kontaktdaten Auftraggeberin
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen ebenfalls 3 Referenzen und deren Auftraggeber, ohne dabei die vorstehend geforderten Angaben im Einzelnen benennen zu müssen.
Die Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer können nicht mehrfach eingereicht werden.
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 12 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
- 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 7 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 10 Jahre Berufserfahrung für den Planer Objektplanung
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/HLS
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner - Brandschutz
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/ELT
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – Tragwerk
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Freianlagen
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Akustik
- 3 Referenzen für Objektplanungen für vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021),
- -1 Referenz für Generalplanungsleistungen für vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021),
- davon (beide vorstehenden Anstriche) 2 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021);
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen.
Im Übrigen wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Übrigen wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de