RV Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: ES220818
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen im Kreis Ostholstein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf den drei Recyclinghöfen werden diverse gefährliche Abfälle aus Haushalten und Gewerbetrieben angenommen und gesammelt.
Der AN stellt die Behälter (Sicherheitsbehälter ASP 800l, STB 1000l, Fässer und Absetzmulden) zum Einsammeln der gefährlichen Abfälle auf den Recyclinghöfen. Nach einer Meldung des AG erfolgt der Tausch der Behälter durch den AN innerhalb von sieben Werktagen.
Die Behälter und Fahrzeuge des AN sowie die vorgesehenen Entsorgungswege bzw. Entsorgungsanlagen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vordruck: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Ausführung vergleichbarer Leistungen
- Erforderliche Arbeitskräfte
- Entragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Referenznachweise vergleichbarer Leistungen
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
mit der am 8. April 2022 im EU -Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und dort Artikel 5k der Sanktions-VO (Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot) sind wir gehalten, und zwar direkt, für EU - weite Ausschreibungen seit dem 09.04.2022 sicherzustellen, dass die Regelungen von uns eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.