Personalwirtschaftliche Dienstleistung für die Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Personalwirtschaftliche Dienstleistung für die Investitionsbank Schleswig-Holstein
Die IB.SH sucht einen neuen Service-Partner für die Übernahme des Entgeltabrechnungsprozesses und des Systembetriebs eines integrierten Personalwirtschaftssystems inklusive der Abrechnung von Reisekosten.
Kiel
Die IB.SH sucht einen neuen Service-Partner, der als Generalunternehmer die Verantwortung für die Entgelt und Reisekostenabrechnung, den technischen Support sowie Services und Beratung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Auftraggeber innerhalb verabredeten Service- und Leistungszeiten übernimmt, eine
für das Haus passende personalwirtschaftliche Applikation auf der Basis SAP HCM anbietet, einsetzt und die Software sowie die entsprechende Hardware für die IB.SH betreibt. Die personalwirtschaftliche Applikation ist als Software as a Service anzubieten. Derzeit ist SAP HCM im Einsatz. Der Übergang an den neuen Service-Partner erfolgt von einem dritten Dienstleister. Die Anforderungen und die Zuständigkeiten sowie zu lösende Fragestellungen des Dienstleisters ergeben sich aus dem Fachkonzept. Die Anbieter, die nicht alle KO-Kriterien aus dem Fachkonzept einhalten können, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Für den Auftraggeber ist vom Dienstleiter ein technischer Zugang zum System bereitzustellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IB.SH sind in die Abläufe und die Applikation einzuarbeiten. Die Zugriffsrechte umfassen generelle Leserechte, Auswertungsrechte und die Möglichkeit, Auswertungen für
den individuellen Bedarf selber einstellen zu können, Pflegerechte für das Veranstaltungsmanagement zur Erfassung von Seminaren, Pflegerechte für das Organisationsmanagement/ für Organisationsstammdaten für die Anlage von Organisationseinheiten, Planstellen und der Erfassung der Soll-Arbeitswerte. Die
Datenübernahme für die Transitionsphase ist vom Dienstleister zu gewährleisten und die systemtechnisch hinterlegten Abläufe und Lohnarten, etc. sind zu prüfen und zu übertragen. Die Datenübernahme umfasst auch historische Daten. Im Rahmen der Prüfung sollen u.a. vom Standard abweichende Abläufe (→ Customizing liegt vor) und die Berechnungslogik von Lohnarten vom Dienstleister (in Zusammenarbeit mit der IB.SH und dem bisherigen Dienstleister) identifiziert, geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Eine verantwortliche Betriebsübernahme durch den Dienstleister ist ab dem 01.01.2023 sicher zu stellen. Hierbei hat der neue Dienstleister für einen ausreichenden Know-how Transfer von dem bestehenden Dienstleister bzw. IB.SH Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sorgen.
A) Übernahme und Durchführung der Prozesse
B) Bereitstellung einer personalwirtschaftlichen Applikation mit den Schwerpunkten
C) Bereitstellung und Sicherstellung des laufenden Betriebs der erforderlichen IT-Infrastruktur für die
personalwirtschaftliche Applikation und deren Funktionen
D) Service Desk und Beratung
E) Transition
Die angebotenen Leistungen sollen für die Dauer einer Mindestvertragslaufzeit erbracht werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit soll sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr verlängern (Verlängerungsperiode), wenn nicht eine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der jeweils anstehenden Verlängerungsperiode schriftlich kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Henstedt-Ulzburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24558
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]