Externe Unterstützungsleistungen im Bereich IT Infrastruktur und Endnutzer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Unterstützungsleistungen im Bereich IT Infrastruktur und Endnutzer
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 800 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - sucht fünf Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich IT Infrastruktur und Endnutzer in einem in hohem Grade ausgelagerten Umfeld.
Kiel
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) - das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 800 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - sucht fünf Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich IT Infrastruktur und Endnutzer in einem in hohem Grade ausgelagerten Umfeld.
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Tätigkeitsbeschreibung
Technische Governance für die Themenbereiche:
- Platform & Compute
- Storage & Datenbanken (inkl DWH, rechtliche Archive..)
- Enduser Services & Produkte (inkl AD, MDM, Webservices, Basisanwendungen, UC…)
- Voice- & Medientechnik
- Netzwerk
Dies beinhaltet Aufgaben, die ein Service- bzw Produktverantwortlicher innehat, wie bspw.
- Kapazitätsmanagement
- dediziertes und erweitertes -Monitoring (zB Langzeittrends oder Zugänge)
- Reporting (inkl regulatorisch und für das Management)
- Lifecycle Management (inkl Update-, Patch-, Schwachstellen-, Lizenzmanagement)
- Unterstützung beim ITSM, wie Change,- Problem-, Incidentmanagement
- Dokumentation und vertragliche Belange
- financial control (Überwachung Budget und Faktura)
Zudem wird erwartet:
- Unterstützung bei IT Transitionen & Transformation
- Übernahme von IT Teilprojektleitungen
- Beratende Unterstützung zu IT Themenstellungen
- Zusammenarbeit mit anderen IT Gewerken
- Erstellen von Machbarkeitsstudien, Dokumentationen, Entscheidungsvorlagen
- Teilnahme an CABs
Verfügbarkeit:
Der Dienstleister ist während der gesetzlich geregelten üblichen Arbeitszeiten der IB.SH (Mo.-Frei., 07:00 Uhr - 20:00 Uhr) einsetzbar. Die erforderlichen Einsätze außerhalb von üblichen Geschäftszeiten werden gesondert besprochen. Rufbereitschaften und Wochenend- und Feiertagseinsätze sind denkbar und sollen im Preisblatt bepreist werden.
- Der Dienstleister wird seine Leistungen in Absprache mit der IB.SH off-site oder on-site erbringen.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 3.520 PT
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externe Unterstützungsleistungen im Bereich IT Infrastruktur und Endnutzer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]