Bundespolizei Fliegerstaffel BPOL Fuhlendorf - Erweiterung der gesamten Liegenschaft - Fachplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00138
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundespolizei Fliegerstaffel BPOL Fuhlendorf - Erweiterung der gesamten Liegenschaft - Fachplanung Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen Leistungsphasen 3 bis 9 nach der HOAI 2021 und besondere Leistungen, Fachplanung Gebäude und Innenräume.
Die BPOL Liegenschaft Fuhlendorf benötigt weitere bauliche Flächen. Die Umsetzung des Bedarfes für die Personalzugänge erfolgt u. a. durch Neubauten, Erweiterungsbauten und Abrissen von Gebäuden. Es werden einzelne Teilbaumaßnahmen für die Planungsleistungen Gebäude, in der vor genannten Liegenschaft geplant und baulich umgesetzt. Die einzelnen Teilbauabschnitte werden grundsätzlich zeitgleich geplant. Die Bauausführungen müssen im laufenden Betrieb und im Abstimmung mit der Bundespolizei erfolgen, weitere Beschreibungen sind in Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung beschrieben.
Für die Teilbaumaßnahmen werden sechs einzelne Verträge einschl. Honorarberechnungen abgeschlossen. Auf den beigefügten Lageplan wird verwiesen.
Fuhlendorf - Kreis Segeberg
TB 1: Erweiterung der Hubschrauberabstellhalle Gebäude 1, Vertragsnummer 22D00138
TB 2: Neubau des Wachgebäudes Geb. 2 an der Zufahrt zur Liegenschaft, Vertragsnummer 22D00189
TB 3: Umbau und Erweiterung der Diensträume in der Flugbetriebshalle Geb. 2/3 Vertragsnummer 22D00191
TB 4: Herrichten von Kfz-Stellplätzen und eines LKW-Carports (Ingenieurbau, Darstellung nur zur Übersicht), nicht Grundlage dieser Ausschreibung.
TB 5: Umbau und Erweiterung des Dienstgebäudes Geb. 5, Vertragsnummer 22D00192
TB 6: Ersatzneubau für die ZVA Gebäude 6 und Infrastruktur und
TB 8: Neubau eines Flugsimulators Geb. 9 in einer Honorarberechnung und einem Ing.-Vertrag
Vertragsnummer 22D00193
TB 7: Umbau und Erweiterung der Diensträume der Fahrbereitschaft Vertragsnummer 22D00194
Sämtliche Bauarbeiten müssen in laufendem Betrieb der Bundespolizei erfolgen. Aufgrund der sehr begrenzten Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen sowie der erforderlichen Betriebsbereitschaft können die Baumaßnahmen nicht zeitgleich durchgeführt werden. Der zeitliche Ablauf der einzelnen Baumaßnahmen ist zwischen Bundespolizei, GMSH und den beteiligten Planungsbüros abzustimmen.
Informationen zum möglichen geplanten Bauablauf:
• TB 4 Herrichten von Kfz-Stellplätzen und eines LKW-Carports (Ingenieurbau, Darstellung nur zur Übersicht), nicht Grundlage dieser Ausschreibung
• TB 1 Erweiterung der Hubschrauberabstellhalle Gebäude
• TB 2 Neubau des Wachgebäudes Geb. 2 an der Zufahrt zur Liegenschaft
• TB 6: Ersatzneubau für die ZVA Gebäude 6 und Infrastruktur UND TB 8: Neubau eines Flugsimulators Geb. 9 in einer Honorarberechnung und einem Ing.-Vertrag
• TB 5 Umbau und Erweiterung des Dienstgebäudes Geb. 5
• TB 3: Umbau und Erweiterung der Diensträume in der Flugbetriebshalle Geb. 2/3
• TB 7: Umbau und Erweiterung der Diensträume der Fahrbereitschaft
Der Bewerber hat in der Planungs- und Bauphase die einzelnen Teilbauabschnitte zu koordinieren.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundespolizei Fliegerstaffel BPOL Fuhlendorf - Erweiterung der gesamten Liegenschaft - Fachplanung Gebäude und Innenräume
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de