Erich Kästner Schule Rellingen Krupunder: "Neubau eines Schulgebäudes mit Bibliothek, einer Sporthalle und eines Außenbereiches mit Begegnungsflächen für den Ortsteil" Referenznummer der Bekanntmachung: NEKS 11112.2021.03

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 135-385420)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rellingen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rellingen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erich Kästner Schule Rellingen Krupunder: "Neubau eines Schulgebäudes mit Bibliothek, einer Sporthalle und eines Außenbereiches mit Begegnungsflächen für den Ortsteil"

Referenznummer der Bekanntmachung: NEKS 11112.2021.03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Rellingen beabsichtigt den Neubau der Erich Kästner Schule als eine 2-zügige Grundschule und OGTS mit Nachmittagsbetreuung und einer zusätzlichen Zweigstelle der Gemeindebücherei (ca. 5.000 m² BGF oder 3.100 m² NUF) sowie den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle (ca. 2.900 m² BGF bzw. ca. 2.200 m² NUF) am Standort Hermann-Löns-Weg, Rellingen-Krupunder, gem. B-Plan Nr. 72, der ca. im Herbst 2022 rechtskräftig werden soll und dieser Bekanntmachung mit einem Lageplan beigefügt ist. Für das Schulgebäude steht ein Baufeld von ca. 7.200 m² und für die Sporthalle ca. 4.000 m² Baufeld zur Verfügung; die GRZ beträgt gem. B-Plan 0,4 für beide Teilflächen.

Die Flächen der Sporthalle beinhalten derzeit noch ca. 440 m² NUF, die ggf. doch nicht realisiert werden sollen; dies wird spätestens in der ersten Planungsphase seitens des AG mitgeteilt. Zusätzlich sollen ca. 15.000 m² Außenanlagen realisiert werden bzgl. Schaffung eines Schulhofes und öffentliche Begegnungsflächen für das Quartier.

Die Wärmeversorgung beider Gebäude soll über die Abwärme eines Rechenzentrums in unmittelbarer Nähe erfolgen, welches ab Herbst 2022 gebaut werden wird; die Planung der Anbindung an die Abwärme und Wegeführung der Trasse bis zu den Gebäuden obliegt dem Generalplaner; weitere Angaben hierzu erfolgen dann im Planungsprozess. Die erarbeiteten Raumprogramme sind bereits Anlage zu dieser Bekanntmachung.

Als maximale Projektkosten (KG 200-500) werden für das Schulgebäude derzeit ca. 16 Mio € brutto und für die Sporthalle ca. 8 Mio € brutto (beide Summen gelten inkl. 19% MwSt. und inkl. 20% Risiken/Unwägbarkeiten) veranschlagt. Die KG 600 ist vorerst nicht enthalten, da die Möblierung als Hauptkostenbestandteil seitens der Gemeinde selbst beschafft werden. Kunstwerke sind nicht zu realisieren. Die genaue Aufgabenbeschreibung für die Planungsaufgabe wird mit der Angebotsaufforderung übermittelt.

Es werden für das Projekt Generalplanerleistungen (Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung sowie Sonderfachplanungsleistung für Bauphysik, Baugrund, Brandschutz und Vermessung) ab ca. Dezember 2022 benötigt. Diese Planungsleistungen werden im europaweiten zweistufigen Verfahren ausgeschrieben:

1. Phase: Teilnahmewettbewerb mit Auswahl von 3-5 Büros für die Phase 2

2. Phase: Verhandlungsverfahren mit Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und eines Honorarangebotes

Die zu erarbeitenden Lösungsvorschläge werden vom AG wie folgt vergütet:

2. Platz: 10.000 € netto

3. Platz: 5.000 € netto

Beträge gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Projektsprache ist Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 135-385420

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 12/08/2022
Ortszeit: 14:00
muss es heißen:
Tag: 15/08/2022
Ortszeit: 14:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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