Vergabe von Entsorgungsleistungen im Landkreis Görlitz Referenznummer der Bekanntmachung: EGLZ 02/2022 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lawalde
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfall-eglz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Entsorgungsleistungen im Landkreis Görlitz
In zwei Losen werden die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sowie Bioabfällen und Weihnachtsbäumen aus dem südlichen Teil des Landkreis Görlitz vergeben.
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Görlitz
Lawalde, DE
Es handelt sich jährlich um rund 5.700 Mg PPK, die vom Auftragnehmer an der Umschlagstation in Lawalde abzuholen und zu verwerten sind.
Die EGLZ hat nach § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen das Recht, die Laufzeit dreimalig um jeweils ein 1 Jahr, d.h. bis zum 31.12.2024, 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens vier Monate vor Vertragsende, d. h. bis zum 31.08.2023, 31.08.2024 bzw. 31.08.2025, muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen und Weihnachtsbäumen aus dem Landkreis Görlitz
Lawalde, DE
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten Bioabfallmengen an einer Übergabestelle, die der AN zu stellen hat und welche max. 10 km vom Betriebshof der EGLZ in Lawalde entfernt ist, ggf. den Transport der übernommenen Bioabfälle zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung bzw. Vermarktung der übernommenen und transportierten Bioabfallmengen.
Es handelt sich jährlich um rund 20.000 Mg.
Die EGLZ hat nach § 14 der Besonderen Vertragsbedingungen das Recht, die Laufzeit zweimalig um 2 Jahre, d.h. bis zum 31.12.2026, bzw. 31.12.2028 zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens vier Monate vor Vertragsende, d. h. bis zum 31.08.2024 bzw. 31.08.2026, muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis, nicht älter als sechs Monate, über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
Los 1:
- Personen- und Sachschäden: 2.500.000 €
- Vermögensschäden: 300.000 €
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2.800.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Los 2:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 €
- Vermögensschäden: 300.000 €
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2.300.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Die genauen Anforderungen an die technischen und beruflichen Voraussetzungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Erklärung über mindestens 1 Referenz je Los zur ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenz/Referenzen in den letzten drei Jahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und Durchführungszeitraum, Benennung des Auftraggebers
- Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Efb-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertige Nachweis des jeweiligen Landes) über das Sammeln, Befördern und Behandeln der Abfallarten gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen ausschließlich Vertreter und Berater der EGLZ mbH teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.