Planungsleistungen für die Erneuerung der Ufersicherungen im Fischereihafen Travemünde 2. BA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/luebeck-port-authority
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erneuerung der Ufersicherungen im Fischereihafen Travemünde 2. BA
Im Zuge der Umgestaltung der ehemals gewerblich industriell genutzten Flächen im Travemünder Fischereihafen zwischen Böbs-Werft und Fischereigenossenschaft wurden die Ufersicherungen für die Flächen der Hafenzone entlang des Ufers, instandgesetzt bzw. er-neuert. Desgleichen die Oberflächenbefestigungen sowie die Anlagen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Dieser Bereich stellt den 1. Bauabschnitt zur Umgestaltung des Fischereihafens Travemünde dar. In einem nächsten Abschnitt, dem 2. Bauabschnitt, sollen die Ufersicherungen und nachfolgend die Landflächen im Bereich zwischen dem Fischereihafen und der Priwallfähre instandgesetzt bzw. erneuert werden. Zuzüglich zu diesen rein technischen Maßnahmen sollen hier auch Maßnahmen zur Freiraumgestaltung geplant und um-gesetzt werden. Für die vorgenannten Planungen sollen sowohl Ingenieurleistungen für die Ufersicherung und die wasser- und landseitige Infrastruktur als auch für die Freiraumplanung ausgeschrieben und vergeben werden.
Die Planungen für Ufersicherung und wasserseitige Anlagen sollen Ende Juli 2023 abgeschlossen sein, die Baumaßnahme soll Ende November 2023 beginnen und im April 2024 abgeschlossen sein.
Lübeck-Travemünde Fischereihafen
Erbringung von Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 49 ff. und der Planungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. der HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 6 bzw. 1 bis 9 für Grundleistungen und auch besondere Leistungen für den Ersatzneubau von Ufersicherungen verschiedener Bauausführung sowie einer Slipanlage, Neubau von Stegen und überbauten Böschungen im 2. Bauabschnitt des Fischereihafens in Lübeck-Travemünde.
In einer ersten Stufe werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt und dann optional weiter die Leistungsphasen 4 bis 6 bzw. bis 9.
Beauftragung für die Planungsleistungen zunächst für Leistungsphasen 1 bis 3, optional Folgebeauftragung für Leistungsphasen 4 bis 9 bzw. 4 bis 6.
Die LPA behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB dürfen nicht vorliegen (siehe Eigenerklärung als Anlage) und das Unternehmen darf keinen Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 haben (siehe Eigenerklärung als Anlage).
Nachweis der Gesamtjahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies betrifft die Jahre 2021, 2020 und 2019. Sollten die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 anzugeben und die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2021 nachzureichen, sobald diese vorliegen.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
1. Team: Angabe des für die Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams mit Namen, Berufsbezeichnung und beruflicher Qualifikation.
2. Referenzen: Nachweis von 2 Referenzprojekten. Als Referenzprojekte werden Ufersicherungen angesehen. In jedem Referenzprojekt müssen Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. oder der Planungen von Ingenieurbauwerken nach §§ 41 ff. der HOAI 2021 erbracht worden sein. Dabei müssen jeweils die Leistungsphasen 1 bis 6 bzw. 1 bis 9 erbracht worden sein. Die Leistungen (alle Leistungsphasen 1-6 bzw. 1-9) müssen innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sein. Beginn der zehn Jahresfrist ist der Abschluss der Leistungsphase 2. Die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens einer der folgenden Ausführungsvarianten der vorhandenen Ufersicherungen entsprechen:
• Abschnitt T 1: Stahlspundwand Hoesch I, dann folgt eine Betonbohlwand und ab-schließend eine Holzbohlwand mit Steinschüttung.
• Abschnitt T 2: Stahlspundwand Hoesch III.
• Abschnitt T 3: Holzbohlwerk.
• Abschnitt T 4: Stahlspundwand, IPBL 300 und L 21.
• Abschnitt T 5: Rückverankertes Holzbohlwerk mit geschlossenem Deckwerk.
Die Referenzprojekte müssen dabei mindestens 2 verschiedene Ausführungsvarianten umfassen.
Es stehen als Planungsteam mindestens 1 Projektleiter:in, 1 Tragwerksplaner:in, 1 Objektplaner:in Ingenieurbauwerke und 1 Zeichner:in für die Erbringung der erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung. Mindestens der/ die Projektleiter:in verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV, §§ 57 LBO Schleswig-Holstein zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw.
Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschlandberechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von 9,99 EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hier um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV. Diese Bekanntmachung dient der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.